CSRD: Corporate Sustainability Reporting Directive für Unternehmen
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen. Klingt erstmal nach viel Bürokratie? Die CSRD hat auch Vorteile. Für wen sie relevant ist und was sie für Ihr Unternehmen bedeutet, erfahren Sie hier.

- Das Wichtigste in Kürze: Warum die CSRD jetzt wichtig wird
- Was ist die CSRD?
- Auf wen trifft die CSRD-Berichtspflicht zu?
- Ab wann gilt die CSRD? Einführung in Stufen
- Was muss im CSRD-Bericht dargestellt werden?
- Die zentrale Rolle von Energie und Stromherkunft in der CSRD
- Wie LichtBlick Sie bei der CSRD-Umsetzung konkret unterstützt
- Häufig gestellte Fragen zur CSRD
Das Wichtigste in Kürze: Warum die CSRD jetzt wichtig wird
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) verpflichtet Unternehmen zu transparenter Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Durch das Omnibusverfahren wurde der ursprüngliche Anwendungsbereich um ca. 80 % der Unternehmen reduziert. So betrifft die CSRD vorrangig Großkonzerne, allerdings sind auch kleinere und mittelständische Unternehmen betroffen, die Informationen bereitstellen müssen und daher freiwillig ein eigenes Reporting erstellen können. Nachhaltigkeit ist somit kein freiwilliges Engagement mehr, sondern eine gesetzliche Vorgabe.
Der Umfang und die Anforderungen steigen deutlich im Vergleich zur vorherigen Richtlinie.
Der Fokus liegt auf Klima, Emissionen, Energieherkunft und Lieferketten.
Wer jetzt handelt, kann die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sinne der CSRD als Chance nutzen, um Transparenz zu schaffen, Effizienzpotenziale zu identifizieren und sich als verantwortungsvoller Akteur zu positionieren.
Was ist die CSRD?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine 2022/23 geschaffene und in 2025 überarbeitete EU-Richtlinie, die Unternehmen dazu verpflichtet, umfassender und einheitlicher über ihre Nachhaltigkeit zu berichten. Sie ersetzt bzw. erweitert die bisherige, seit 2014 geltende NFRD (Non-Financial Reporting Directive – Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung). Die CSRD legt fest, welche Unternehmen die Nachhaltigkeitsberichterstattung vornehmen und wie deren Berichte aufgebaut sein sollen.
Die Berichterstattung erfolgt gemäß den ESRS (European Sustainability Reporting Standards).¹ Die ESRS umfassen zwei bereichsübergreifende bzw. Querschnittsstandards: die ESRS 1 für allgemeine Anforderungen und die ESRS 2 für allgemeine Angaben. Darüber hinaus gibt es zehn thematische Standards, die sich in die drei Hauptbereiche ESG (Environment, Social, Governance) untergliedern:
Environment (Umwelt): Klimawandel, Umweltverschmutzung, Wasser und Meeresressourcen, biologische Vielfalt und Ökosysteme, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Social (Soziales): Arbeitskräfte des Unternehmens, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, betroffene Gemeinschaften, Verbraucher*innen und Endnutzer*innen
Governance (Unternehmensführung)
Für kleinere Unternehmen, die freiwillig berichten möchten, wurde zusätzlich ein vereinfachter Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung erarbeitet (Voluntary Reporting Standard for Small and Medium Sized Enterprises – VSME).
Die CSRD zielt darauf ab, die Berichtsinhalte stärker in Kennzahlen zu fassen, um die Messbarkeit und Vergleichbarkeit der Angaben zu verbessern. So können Investoren, Stakeholder und die Öffentlichkeit fundierte Einblicke in die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen gewinnen.
Auf wen trifft die CSRD-Berichtspflicht zu?
Finden Sie auf einen Blick heraus, ob Ihr Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet ist. Durch das Omnibusverfahren wurde der ursprünglich vorgesehene Anwendungsbereich um ca. 80 % reduziert.
Ein Unternehmen ist CSRD-berichtspflichtig, wenn es beide folgende Kriterien erfüllt:
Mehr als 1.000 Mitarbeitende
450 Mio. € Umsatz
Ab wann gilt die CSRD?
Durch das Omnibusverfahren kam es auch hier zu Anpassungen. Die ursprünglich vorgesehenen Phasen gelten durch das sogenannte Stop-the-Clock nicht mehr.
Unternehmen, die mehr als 1.000 Mitarbeitende und mehr als 450 Mio. € Umsatz haben müssen für das Geschäftsjahr 2027 ein CSRD Reporting veröffentlichen.
Was muss im CSRD-Bericht dargestellt werden?
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung laut CSRD verlangt umfassende und strukturierte Informationen. Folgende Kernelemente müssen Unternehmen offenlegen:
1. Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie
Das Unternehmen stellt sein Geschäftsmodell vor und macht Angaben zu seiner langfristigen Nachhaltigkeitsstrategie.
2. Risikobewertung und Wesentlichkeitsanalyse
Es werden wesentliche Nachhaltigkeitsthemen identifiziert, basierend auf einer doppelten Wesentlichkeitsperspektive (Inside-out: Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft; Outside-in: Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf das Unternehmen).²
3. CO₂-Bilanz und Energieverbrauch (Scope 1–3)
Das Unternehmen macht detaillierte Angaben zu seinen Treibhausgasemissionen nach dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol:
Scope 1: Direkte Emissionen aus eigenen Quellen (z. B. Heizkessel, Firmenfahrzeuge)
Scope 2: Indirekte Emissionen aus eingekaufter Energie (z. B. Strom, Wärme)
Scope 3: Vor- und nachgelagerte Emissionen in der Wertschöpfungskette (z. B. Lieferanten, Logistik, Produktnutzung)
Die Erfassung von Scope 3 ist besonders komplex, da sie Daten aus der gesamten Wertschöpfungskette erfordert.
Zudem müssen auch der Energieverbrauch und der Energiebezug (inkl. Herkunftsnachweise) ausgewiesen werden.
4. Maßnahmenplan zur Emissionsreduktion
Das Unternehmen legt konkrete Strategien und Maßnahmen zur Reduzierung der CO₂-Emissionen und Erreichung der Klimaziele vor.
5. Fortschrittsmessung und KPIs (z. B. gemäß ESRS)
Es werden quantifizierbare Kennzahlen zur Messung des Fortschritts bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele dargelegt.
Wichtig: Die Herkunft des Stroms und die Transparenz über Emissionen werden zu einem zentralen Steuerungsinstrument. Unternehmen, die auf Strom aus erneuerbaren Energien setzen und dies durch qualifizierte Herkunftsnachweise belegen können, profitieren bei der CSRD-Berichterstattung.

Die zentrale Rolle von Energie und Stromherkunft in der CSRD
Der Stromverbrauch ist in den meisten Unternehmen der größte Hebel für die Emissionsreduktion. Gerade bei der Scope-2-Berichterstattung – den indirekten Emissionen aus eingekaufter Energie – spielt die Herkunft des Stroms eine entscheidende Rolle.
Herkunftsnachweise werden Teil des ESG-Reportings
Herkunftsnachweise (HKN) sind in Europa und in Deutschland erforderlich, um eine Stromlieferung als Ökostrom zu deklarieren. Sie funktionieren wie eine „grüne Geburtsurkunde“ für Strom aus erneuerbaren Energien. Ein HKN steht in der Regel für 1 MWh Strom aus erneuerbaren Energien.³
Im Rahmen der CSRD wird für die Berechnung der Emissionen des von einem Unternehmen bezogenen Stroms in Scope 2 auf die Regeln des Green House Gas (GHG) Protokolls verwiesen: Diese sehen zwei Berechnungsformen vor, die beide ausgewiesen werden müssen:
LCM oder die 'Location-Based-Method' auch ortsbasierte Methode genannt: Die Emissionen werden berechnet, indem der tatsächliche Stromverbrauch mit dem durchschnittlichen Emissionsfaktor des regionalen Stromnetzes multipliziert wird. So zeigt die Methode, wie emissionsintensiv die reale Stromerzeugung am Standort ist.
Die MBM oder Market-Based-Methode auch marktbasierte Methode genannt: Hier wird der Stromverbrauch mit den Emissionsfaktoren der konkret eingekauften Stromprodukte (z. B. Ökostrom abgesichert mit Herkunftsnachweise) berechnet. Falls keine spezifischen Faktoren vorliegen, wird der Residualmix genutzt.
Stand heute reichen für einen emissionsfreien Strombezug ein Ökostrombezug mit Standard-HKN –berechnet mit der marktbasierten Methode – ein Ökostrombezug mit Standard-HKN. Diese können über Landesgrenzen gehandelt werden und sind ein Jahr gültig. Es reicht, wenn die mittels HKN nachgewiesene Produktion von Strom aus Erneuerbaren Energien bilanziell über das Jahr gerechnet mit dem Stromverbrauch des Unternehmens ausgeglichen wird. Die Regeln für die Bilanzierung von Strom in Scope 2 des GHG-Protokolls werden allerdings gerade überarbeitet.
Expert*innen gehen davon aus, dass die Anforderungen an die Qualität von HKN für emissionsfreien Strom nach der MBM zukünftig steigen werden. Es steht eine höhere zeitliche und geographische Granularität von HKN zur Debatte, um die Produktion des verkauften Ökostroms sowohl bezüglich des Orts als auch der Zeit näher an den tatsächlichen Verbrauch des Unternehmens zu rücken.
Granulare Herkunftsnachweise (stündlich):
Bis zu 24/7-Matching: stundengenauer Abgleich zwischen dem Stromverbrauch eines Unternehmens mit der Erzeugung aus erneuerbaren Energien
Produktionsstandort in der Nähe zum Verbrauchsstandort
Hohe Qualität für Berichtskennzahlen in der CSRD
Höhere Glaubwürdigkeit gegenüber Stakeholdern und in Audits
Steigende ESG- und CSRD-Anforderungen machen Herkunftsnachweise für Unternehmen zu einem zentralen Instrument der Dekarbonisierung. Wer jetzt schon eine höhere Qualität von Herkunftsnachweisen bis hin zu einem 24/7-Matching setzt, hat später einen Vorteil in Audit und Berichterstattung und kann kommende Anforderungen in der CSRD-Berichtspflicht frühzeitig effizienter erfüllen.
LichtBlick als Vorreiter bei granularen Herkunftsnachweisen
LichtBlick bietet schon heute unterschiedliche Qualitäten von HKN bis zu einem 24/7-Matching an.
Diese Innovation ist besonders relevant für Unternehmen, die ihre Beschaffungsstrategie und ihr Verbrauchsverhalten ökologisch optimieren wollen. Mit granularen Herkunftsnachweisen auf Stundenbasis können sie sicherstellen, dass sie nicht nur bilanziell über das Jahr verteilt Ökostrom beziehen, sondern auch ganz real nachweisbar zu jeder Stunde.
Wie LichtBlick Sie konkret bei der CSRD-Umsetzung unterstützt
Dank jahrzehntelanger Erfahrung im Energiesektor kann LichtBlick Unternehmen praxisnahe Lösungen bieten, mit denen sich die Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive effizient erfüllen lassen:
Bedarf | Lösung von LichtBlick | Ergebnis |
Transparente CO₂-Kennzahlen | Ökostrom mit granularen HKN | Sicheres ESG-Reporting |
Emissionen reduzieren | PPA-Modelle, Flex-/Heat-Lösungen | Senkung realer Emissionen |
Kommunikation und Nachweise | Prüfbare Zertifikate und Reporting-Vorlagen | Sicherheit gegenüber Stakeholdern |