THG-Quote für Ihr Unternehmen – bis zu 12.200 € pro Fahrzeug.¹
LichtBlick vermarktet die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) Ihrer Firmenwagen, elektrischen Nutzfahrzeuge und E-Busse. Einfach, digital und gesammelt – zu attraktiven Preisen, mit garantierter Auszahlung und null Verwaltungsaufwand für Ihr Unternehmen.

Darum ist LichtBlick der richtige Partner für die THG-Prämie.
Wer kann die THG-Prämie bei LichtBlick beantragen?
Die Beantragung ist derzeit ausschließlich für Firmen möglich. Für die Berechtigung der THG-Prämie müssen grundlegend drei Voraussetzungen erfüllt sein.
So viel THG-Prämie erhalten Sie für Ihre E-Flotte.
So viel Prämie bringt Ihre E-Flotte jährlich ein. Standard oder Express – Sie entscheiden. Bei Express-Auszahlung ist der Betrag leicht geringer. Dafür aber schneller. Die Höhe der THG-Prämie richtet sich nach Fahrzeugklasse und Vermarktungsmodell.
Fahrzeugklasse | THG-Prämie 2026² | THG-Prämie Express-Auszahlung² |
Elektrische Pkw (M1) | 340 € | 300 € |
Leichtes Nutzfahrzeug (N1) | 500 € | 450 € |
Mittleres Nutzfahrzeug (N2) | 3.600 € | 3.200 € |
Schweres Nutzfahrzeug (N3) | 5.800 € | 5.200 € |
Bus (M3) | 12.200 € | 11.000 € |
In nur 3 Schritten zur THG-Quote für Firmenwagen, Lkw & Bus.
Die THG-Quote ermöglicht es Unternehmen, mit elektrisch betriebenen Fahrzeugen jährlich Erlöse zu erzielen. Und das ist ziemlich einfach:
Jetzt THG-Prämie sichernTHG-Quote: Emissionshandel für Unternehmen einfach erklärt.
Mit der THG‑Quote können Unternehmen eingesparte Emissionen im Vergleich zu fossilen Fahrzeugen vermarkten.³
Diese Unternehmen vertrauen bereits auf LichtBlick:
Zu den ReferenzenHäufige Fragen zur THG‑Quote für Firmenwagen, Lkw & Busse.
Der genannte Höchstbetrag von 12.200 € pro Jahr gilt ausschließlich für Busse der Fahrzeugklasse M3. Für andere Fahrzeugklassen gelten geringere Prämien. Die genaue Preisstaffel finden Sie auf dieser Seite.
Alle Preise gelten zzgl. USt. (derzeit 19 %).
Die Vermarktung erfolgt gemäß den jeweils gültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen der Treibhausgasminderungsquote.
„Ökostrom“ bedeutet: In Höhe eures Verbrauchs wird Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Der Nachweis erfolgt bilanziell zu 100 % über Herkunftsnachweise gemäß § 42 EnWG, die im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet werden. Die tatsächliche Stromlieferung an eure Steckdose erfolgt physikalisch über das allgemeine Stromnetz, in dem sich Strom aus verschiedenen Quellen mischt (Strommix). Es kann dabei nicht sichergestellt werden, dass der konkrete Strom, den ihr verbraucht, tatsächlich aus erneuerbaren Energien stammt. Trotzdem wird durch den Einkauf und die Entwertung sogenannter Herkunftsnachweise sichergestellt, dass eine einmal aus erneuerbaren Energien erzeugte und in das Netz eingespeiste Strommenge auch nur einmal unter Kennzeichnung dieser Eigenschaft wieder entnommen werden kann. Die Zuordnung von Verbrauch und Herkunftsnachweisen sowie die Aufstellung der Herkunftsländer erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Stromkennzeichnung. Diese findet ihr hier: Zusammensetzung unseres Strommix





