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Grund- und Ersatzversorgung
Die LichtBlick SE als Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskund*innen im Netzgebiet (Konzessionsgebiet) der Gemeinde Dobbin-Linstow der allgemeinen Versorgung beliefert, ist Grund- und Ersatzversorger Gas gemäß §§ 36 und 38 EnWG. Für die Gemeinde Dobbin-Linstow erfolgt dies seit dem 01.10.2009.
Damit stellen wir sicher, dass Haushaltskund*innen (Grundversorgung) durchgängig mit Gas versorgt werden – vor allem, wenn kein sogenannter Sondervertrag abgeschlossen wurde. Darüber hinaus wird dadurch die Ersatzversorgung für Letztverbrauchende in Niederspannung für höchstens 3 Monate sichergestellt.
Die LichtBlick SE bietet die Versorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz auf der Grundlage der Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskund*innen und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) in ihrer jeweils aktuellen Form- und der Ergänzenden Bedingungen sowie der veröffentlichten allgemeinen Preise, inklusive der ergänzenden Preise (Preisblatt) an.
Das Preisblatt für die Versorgung mit Gas gilt bis auf weiteres auch für die Ersatzversorgung ohne Leistungsmessung.
Anspruch auf die Grundversorgung nach EnWG haben Haushaltskund*innen, d.h. Letztverbrauchende, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke kaufen.
Hier finden Sie Informationen zum Schlichtungsverfahren.
„Ökostrom“ bedeutet: In Höhe eures Verbrauchs wird Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Der Nachweis erfolgt bilanziell zu 100 % über Herkunftsnachweise gemäß § 42 EnWG, die im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet werden. Die tatsächliche Stromlieferung an eure Steckdose erfolgt physikalisch über das allgemeine Stromnetz, in dem sich Strom aus verschiedenen Quellen mischt (Strommix). Es kann dabei nicht sichergestellt werden, dass der konkrete Strom, den ihr verbraucht, tatsächlich aus erneuerbaren Energien stammt. Trotzdem wird durch den Einkauf und die Entwertung sogenannter Herkunftsnachweise sichergestellt, dass eine einmal aus erneuerbaren Energien erzeugte und in das Netz eingespeiste Strommenge auch nur einmal unter Kennzeichnung dieser Eigenschaft wieder entnommen werden kann. Die Zuordnung von Verbrauch und Herkunftsnachweisen sowie die Aufstellung der Herkunftsländer erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Stromkennzeichnung. Diese findet ihr hier: Zusammensetzung unseres Strommix