Neu bei LichtBlick und heiß auf Entlastungen?

Noch bis 31. März 2024 gelten die aktuellen Gas- und Strompreisbremsen. Natürlich kannst du auch während der Preisbremse zu LichtBlick wechseln und so ganz einfach was fürs Klima tun. Dabei kann sich der Entlastungsbetrag ändern, weil ein anderer Arbeitspreis vereinbart wird. Das Entlastungskontingent bleibt jedoch gleich. Damit du als Neukund*in schnellstmöglich von deiner Entlastung profitierst, braucht LichtBlick einen Nachweis über deine historischen Daten. In der Regel übermittelt dieser dein Vorversorger. Im Gesetz besteht aber auch für dich eine Verpflichtung, deine Endabrechnung zur Verfügung zu stellen. Nutze dies gerne und lade deine Rechnung hoch.

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Warum LichtBlick den Nachweis benötigt

Nach deinem Wechsel zu LichtBlick gilt dein Entlastungsbetrag anteilig. Damit der auch richtig berechnet werden kann, benötigt LichtBlick die Endabrechnung deines vorherigen Versorgers mit allen wichtigen Daten. Denn bei einem Lieferantenwechsel ist das festgelegte Entlastungskontingent fortzuführen. Dieser Nachweis erfolgt entweder durch Zusendung der Daten durch deinen Vorversorger an LichtBlick (dies ist auch in den meisten Fällen der Fall) oder durch deine Endabrechnung. Das Gesetz sagt: Ohne Nachweis keine Entlastung.

So kommt dein Nachweis zu LichtBlick

Handy und Laptop

Du bist von einem anderen Anbieter zu LichtBlick gewechselt?

Eine sehr gute Wahl! Damit du von den Energiepreisbremsen profitieren kannst, benötigt LichtBlick deine Daten. Wir erhalten diese in der Regel durch deinen Vorversorger. Aber wir brauchen vielleicht auch deine Hilfe, wenn wir keine Daten von deinem Vorversorger erhalten. Bitte lade deswegen direkt nach Erhalt deine Endabrechnung hoch. Diese bekommst du etwa sechs Wochen nach Beendigung deines Lieferverhältnisses mit dem Vorversorger. Ohne Nachweis kann LichtBlick keine Entlastungbeträge weitergeben! Sobald deine Daten vorliegen, ermittelt LichtBlick selbstverständlich deine Entlastung. Passt alles, wird dein Abschlag angepasst und alle dir zustehenden Entlastungen werden in deiner Turnusabrechnung berücksichtigt. Du profitierst also weiterhin voll von den Preisbremsen. Liegt dein Arbeitspreis bei LichtBlick unterhalb der Referenzpreise, gelten die Preisbremsen natürlich nicht. Dann musst du nichts weiter tun.

Frau mit Kaffee in der Hand am Laptop

Umzug und Wechsel zu LichtBlick waren nach dem 1.1.2023?

Top! Damit du von den Entlastungen der Preisbremsen profitieren kannst, gibt es zwei Möglichkeiten. Wird deine Lieferstelle mittels eines sog. Standardlastprofils (SLP) gemessen, braucht LichtBlick die Jahresverbrauchsprognose deiner neuen Wohnung. Diese Daten bekommt LichtBlick automatisch vom regionalen Netzbetreiber übermittelt – du musst also nichts machen. Die Entlastungsbeträge werden dir erstattet, sobald dein Jahreskontingent feststeht – natürlich auch rückwirkend.
Wird deine Lieferstelle nicht mittels eines standardisierten Lastprofils gemessen (z. B. wenn ein intelligentes Messsystem bei dir verbaut ist), ist der Verbrauch aus dem Kalenderjahr 2021 entscheidend. Dann braucht LichtBlick die Endabrechnung deines Vorversorgers.

Wechsel entspannt

Deine Entnahmestelle und dein Wechsel sind neu seit 2023

Ein Traum! Auch du kannst natürlich von den Gutschriften der Energiepreisbremsen profitieren. Zur Berechnung deines Entlastungskontingents benötigt LichtBlick eine Verbrauchsprognose (bei einem Verbrauch bis zu 30.000 kWh). Diese wird automatisch vom regionalen Netzbetreiber übermittelt. Gut für dich: Du kannst dich zurücklehnen und erhältst automatisch die Entlastungsbeträge, sobald dein Jahreskontingent feststeht – selbstverständlich auch rückwirkend.

Eine neue Lieferstelle bedeutet aber nicht nur Neubau deines Hauses oder deiner Traumwohnung, sondern auch Neueinbau eines intelligenten Messsystems. Dabei gelten leider andere Regelungen, denn hier ist der Verbrauch des Kalenderjahres 2021 maßgebend. Liegt für 2021 kein Verbrauch vor, wird der für die Entlastung maßgebliche Stromverbrauch geschätzt. Für die Schätzung ist ein Zeitraum von mindestens drei Monaten nach dem 31.12.2021 erforderlich. Erst dann kann die Entlastung gewährt werden. Bei Wärmepumpen beträgt dieser Zeitraum lediglich einen Monat. Dies hat der Gesetzgeber entschieden, um Missbrauch zu verhindern. Letztverbraucher sollen sich nicht dadurch besserstellen können, dass sie eine bestehende Entnahmestelle aufgeben und eine neue Entnahmestelle einrichten, nur um anhand des laufenden Stromverbrauchs entlastet zu werden.

Übrigens: Auch dein Vorversorger ist in der Pflicht

Nach einer Kündigung bzw. bei einem Lieferantenwechsel sind Vorversorger gesetzlich dazu verpflichtet, die Endabrechnungen innerhalb von 6 Wochen nach Vertragsende bereitzustellen. Du hast schon alles parat? Dann lade es gleich hoch.

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So profitierst du von den Entlastungen

Wie berechnet sich die Gas- und Strompreisbremse? Was bedeutet das für meinen Abschlag - und ab wann gelten die Entlastungen? Hier erhältst du auf alle Fragen eine Antwort.

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