Zum Start der IAA: E-Mobilität in Deutschland: Nur wer Ökostrom lädt, fährt wirklich emissionsfrei
Hamburg, 09. September 2021 - Ab 2020 gelten für die Autoindustrie strengere CO2-Emissionsgrenzewerte für ihre Fahrzeugflotte. Um sie einhalten zu können, setzen die Hersteller auf Plug-in-Hybride und Elektroautos. Das ist auch bei der in dieser Woche beginnenden IAA wieder deutlich sichtbar. Elektrisch betriebene Fahrten werden in der Klimabilanz der Autohersteller pauschal mit Null Gramm CO2 festgesetzt – gelten also rechnerisch als klimaneutral. Mit jedem verkauften Plug-in-Hybriden oder E-Mobil polieren die Hersteller folglich ihre Klimabilanz auf und können damit hohe Strafzahlungen wegen nicht eingehaltener Grenzwerte abwehren.
Doch die Berechnung des CO2-Ausstoßes dieser Fahrzeuge hat einen dicken Haken: Sie lässt außer Acht, dass die Klimabilanz des elektrischen Fahrens von der Qualität des eingesetzten Stroms abhängt. Nur wenn mit Ökostrom geladen wird, sinkt die CO2-Emission im Betrieb tatsächlich auf Null. „Die Klimabilanz von Plug-in-Hybriden und Elektroautos muss an den tatsächlich geladenen Strom geknüpft werden. Klimaschädlicher Fahrstrom aus Kohle muss sich auch in der Klimabilanz der Fahrzeuge und damit der Autohersteller niederschlagen“, so Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft bei LichtBlick SE.
Die aktuelle Berechnung widerspricht den Bilanzierungsregeln in allen anderen Verbrauchssektoren und ist faktisch falsch. So müsste eine Fabrik, die Strom aus einem Braunkohlekraftwerk bezieht, sich pro Kilowattstunde über 1.000 Gramm CO2-Emissionen zuschreiben lassen. Das Elektro-Auto eines Angestellten der Fabrik, der sein Auto während der Arbeit dort mit demselben Strom lädt, fährt bilanziell hingegen emissionsfrei.
Gero Lücking: „Wer sich die Erfolge der Energiewende anrechnen lassen will – hier in Form von Null Emissionen für elektrisch gefahrene Kilometer – muss sich auch an die Regeln des Strommarktes halten und die Nachweise für den Bezug von Ökostrom vorlegen und entwerten.“
Wie die Verwendung von Ökostrom bei Plug-in-Hybriden und E-Mobilen umgesetzt werden kann, zeigt die Studie „Ökostrommarkt 2025“, die das Hamburg Institut im Auftrag des Ökostrom-Marktführers LichtBlick erstellt hat.
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Leicht zu haben, schwer zu toppen – mit diesem Formular flattern neue Ideen und Meldungen zu grüner Energie und spannenden Innovationen automatisch auf den Bildschirm. Immer interessant und pünktlich per Mail.Presseverteiler abonnieren„Ökostrom“ bedeutet: In Höhe eures Verbrauchs wird Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Der Nachweis erfolgt bilanziell zu 100 % über Herkunftsnachweise gemäß § 42 EnWG, die im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet werden. Die tatsächliche Stromlieferung an eure Steckdose erfolgt physikalisch über das allgemeine Stromnetz, in dem sich Strom aus verschiedenen Quellen mischt (Strommix). Es kann dabei nicht sichergestellt werden, dass der konkrete Strom, den ihr verbraucht, tatsächlich aus erneuerbaren Energien stammt. Trotzdem wird durch den Einkauf und die Entwertung sogenannter Herkunftsnachweise sichergestellt, dass eine einmal aus erneuerbaren Energien erzeugte und in das Netz eingespeiste Strommenge auch nur einmal unter Kennzeichnung dieser Eigenschaft wieder entnommen werden kann. Die Zuordnung von Verbrauch und Herkunftsnachweisen sowie die Aufstellung der Herkunftsländer erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Stromkennzeichnung. Diese findet ihr hier: Zusammensetzung unseres Strommix