Weiterer Erfolg vor Gericht: LichtBlick verteidigt Netzzugang gegen Stadtwerke
Nach dem Kartellrechtsverstoß der Stadtwerke Schwedt gewinnt LichtBlick auch gegen die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim in einem gleichgelagerten Fall
Hamburg, 21. Dezember 2021 – LichtBlick hat erneut eine einstweilige Verfügung wegen einer angedrohten Netzzugangsverweigerung erwirkt – dieses Mal gegen die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim. Am 3. Dezember hatte sich LichtBlick bereits erfolgreich vor Gericht gegen die Stadtwerke Schwedt durchgesetzt. Damit macht sich der Ökostrompionier stark gegen den Versuch vieler Stadtwerke, Wettbewerber mit unlauteren Mitteln aus ihren regionalen Märkten zu verdrängen.
Als Netzbetreiber hatten die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim, wie zuvor schon die Stadtwerke Schwedt, eine überhöhte Konzessionsabgabe für die Belieferung von Heizstrom-Kund*innen verlangt. LichtBlick weigerte sich, diese rechtswidrig überhöhten Preise zu zahlen. Deswegen drohten die Stadtwerke mit der Kündigung des Netzzugangs. Die bisherigen LichtBlick Kund*innen wären bei einer Kündigung automatisch in die Grundversorgung durch die Stadtwerke gefallen.
Nächster Schritt: LichtBlick beantragt Kartellverfahren
„Diese Entscheidung ist ein weiteres Signal dafür, dass wir dringend einen verbindlichen rechtlichen Rahmen benötigen. Die Bundesnetzagentur und die neue Bundesregierung müssen die rechtswidrige Praxis vieler Stadtwerke endlich unterbinden“, erläutert LichtBlick Chefjurist Markus Adam. „Überhöhte Konzessionsabgaben schaden dem Wettbewerb im Heizstrom-Markt und stehen der Wärmewende im Weg. Die Landeskartellbehörde Baden-Württemberg stuft die Praxis als rechtswidrig ein. Deswegen haben wir nun auch ein kartellrechtliches Missbrauchsverfahren gegen die Stadtwerke beantragt.“
Das Bundeskartellamt hatte diese Praxis schon 2010 in einer Sektoruntersuchung und in den Folgejahren in zahlreichen Missbrauchsverfahren als kartellrechtswidrig eingestuft. Dabei ist die Höhe der zulässigen Konzessionsabgabe mit 0,11 Cent pro Kilowattstunde festgelegt. Die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim verlangten von LichtBlick eine Konzessionsabgabe, die 500 Prozent höher lag als vom Bundeskartellamt empfohlen.
Mit der einstweiligen Verfügung vom 15. Dezember 2021 hat das Landgericht Hamburg auch diesem Kartellrechtsverstoß einen Riegel vorgeschoben. LichtBlick muss die erhöhte Konzessionsabgabe nicht zahlen und kann seine Kund*innen weiter beliefern. Der Beschluss ist vorläufig und muss noch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden.
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Ralph Kampwirth
Bei Rückfragen hilft Ralph Kampwirth gern per Mail weiter.„Ökostrom“ bedeutet: In Höhe eures Verbrauchs wird Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Der Nachweis erfolgt bilanziell zu 100 % über Herkunftsnachweise gemäß § 42 EnWG, die im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet werden. Die tatsächliche Stromlieferung an eure Steckdose erfolgt physikalisch über das allgemeine Stromnetz, in dem sich Strom aus verschiedenen Quellen mischt (Strommix). Es kann dabei nicht sichergestellt werden, dass der konkrete Strom, den ihr verbraucht, tatsächlich aus erneuerbaren Energien stammt. Trotzdem wird durch den Einkauf und die Entwertung sogenannter Herkunftsnachweise sichergestellt, dass eine einmal aus erneuerbaren Energien erzeugte und in das Netz eingespeiste Strommenge auch nur einmal unter Kennzeichnung dieser Eigenschaft wieder entnommen werden kann. Die Zuordnung von Verbrauch und Herkunftsnachweisen sowie die Aufstellung der Herkunftsländer erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Stromkennzeichnung. Diese findet ihr hier: Zusammensetzung unseres Strommix