Strompreise: Milliarden-Geschenk für Netzbetreiber
Kommentar zur Festlegung der Netzrenditen durch die Bundesnetzagentur
Hamburg, 20. Oktober 2021 - Rund ein Viertel der Stromkosten eines Haushaltes entfällt auf die Finanzierung der Stromleitungen. Für 2022 planen Deutschlands rund 900 Stromnetzbetreiber ihre Netzentgelte erneut um rund vier Prozent erhöhen. Netzentgelte sind seit Jahren einer der großen Preistreiber für Stromkund*innen.
Vor diesem Hintergrund und angesichts der aktuellen Preisexplosion an den Energiemärkten kritisiert LichtBlick die heute verkündete Entscheidung der Bundesnetzagentur, die Eigenkapitalverzinsung für die Netzfirmen nur moderat zu senken. Ursprünglich hatte die Behörde ambitioniertere Kürzungspläne vorgelegt. Dazu erklärt Markus Adam, Director Legal bei LichtBlick:
„Das ist schlechter Tag für alle Stromkund*innen. Die Bundesnetzagentur verteilt ohne Not Milliardengeschenke an Konzerne und Stadtwerke. Die staatlich garantierten Renditen werden auch in Zukunft deutlich zu hoch angesetzt. Dabei gibt es kaum risikoärmere Investitionen. Offenbar ist die Behörde vor dem massiven Druck aus Politik und Netz-Lobby eingeknickt.“
Die Bundesnetzagentur will die staatlichen Garantierenditen für Netzfirmen – die Eigenkapitalverzinsung – in der Regulierungsperiode 2024 bis 2028 nur moderat senken. Grund sind dauerhaft niedrige Marktzinsen. Die staatlich garantierte Rendite für Investitionen in Neuanlagen wird laut dem heute verkündeten Beschluss von 6,91 auf 5,07 Prozent und bei Altanlagen von 5,12 auf 3,51 Prozent reduziert. Ursprünglich wollte die Behörde den Zinssatz auf 4,59 bzw. 3,03 Prozent verringern.
In einem vom LichtBlick vorgelegten Gutachten hatte der Wirtschaftsexperte Prof. Wein dargelegt, dass eine deutlichere Zinssenkung auf 3,79 Prozent (bei Neuanlagen) bzw. 2,23 Prozent (Altanlagen) angemessen wäre, ohne Netzinvestitionen zu gefährden. Gegenüber dem aktuellen Zinsniveau wären Verbraucher*innen in damit um rund zwei Milliarden Euro bzw. jährlich 12 Euro pro Haushalt entlastet worden. Info: www.lichtblick.de/netzrenditen
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Ralph Kampwirth
Bei Rückfragen hilft Ralph Kampwirth gern per Mail weiter.„Ökostrom“ bedeutet: In Höhe eures Verbrauchs wird Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Der Nachweis erfolgt bilanziell zu 100 % über Herkunftsnachweise gemäß § 42 EnWG, die im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet werden. Die tatsächliche Stromlieferung an eure Steckdose erfolgt physikalisch über das allgemeine Stromnetz, in dem sich Strom aus verschiedenen Quellen mischt (Strommix). Es kann dabei nicht sichergestellt werden, dass der konkrete Strom, den ihr verbraucht, tatsächlich aus erneuerbaren Energien stammt. Trotzdem wird durch den Einkauf und die Entwertung sogenannter Herkunftsnachweise sichergestellt, dass eine einmal aus erneuerbaren Energien erzeugte und in das Netz eingespeiste Strommenge auch nur einmal unter Kennzeichnung dieser Eigenschaft wieder entnommen werden kann. Die Zuordnung von Verbrauch und Herkunftsnachweisen sowie die Aufstellung der Herkunftsländer erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Stromkennzeichnung. Diese findet ihr hier: Zusammensetzung unseres Strommix