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Ihr wollt euren LichtBlick-Vertrag kündigen?

Je mehr LichtBlickende wir sind, desto besser. Denn gemeinsam können wir am meisten erreichen. Also überlegt es euch doch nochmal, dabeibleiben lohnt sich!

LichtBlick hilft euch gern

LichtBlick kündigen wegen UmzugBei einem Umzug müsst ihr nicht kündigen. Sofern es möglich ist, seid ihr sogar verpflichtet, euren Vertrag mitzunehmen. Euer aktueller Tarif bleibt dabei bestehen.
Zum Umzugsservice
LichtBlick-Vertrag kündigenMöchtet ihr regulär oder aufgrund einer Sonderkündigung kündigen? Dann loggt euch einfach im Kundenportal ein und nutzt das vorausgefüllte Formular oder geht direkt auf der Webseite auf den Kündigungsbutton.
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Mann mit Kind und Hund vor dem Laptop
FAQ

Fragen zum Umzug

Fragen zur Kündigung

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„Ökostrom“ bedeutet: In Höhe eures Verbrauchs wird Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Der Nachweis erfolgt bilanziell zu 100 % über Herkunftsnachweise gemäß § 42 EnWG, die im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet werden. Die tatsächliche Stromlieferung an eure Steckdose erfolgt physikalisch über das allgemeine Stromnetz, in dem sich Strom aus verschiedenen Quellen mischt (Strommix). Es kann dabei nicht sichergestellt werden, dass der konkrete Strom, den ihr verbraucht, tatsächlich aus erneuerbaren Energien stammt. Trotzdem wird durch den Einkauf und die Entwertung sogenannter Herkunftsnachweise sichergestellt, dass eine einmal aus erneuerbaren Energien erzeugte und in das Netz eingespeiste Strommenge auch nur einmal unter Kennzeichnung dieser Eigenschaft wieder entnommen werden kann. Die Zuordnung von Verbrauch und Herkunftsnachweisen sowie die Aufstellung der Herkunftsländer erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Stromkennzeichnung. Diese findet ihr hier: Zusammensetzung unseres Strommix