
Was, wenn euer Stromanbieter grüüün euren Stromvertrag kündigt?
Wenn der eigene Stromanbieter kündigt, sorgt das für große Unsicherheit: Fließt die Energie weiter oder droht eine Versorgungslücke? Hier erfahrt ihr, was zu tun ist, wenn euer Stromanbieter euch nicht mehr beliefern kann – und was die günstigsten Optionen sind.
Euer Stromanbieter grüüün hat gekündigt – wie geht’s weiter?
Viele Haushalte und Geschäfte bekommen momentan schlechte Nachrichten von ihrem Energieversorger grüüün. Auch wenn euer Energieversorger grüüün kündigt und die Belieferung einstellt: Eure Versorgung ist gesetzlich gesichert und der Ablauf immer der gleiche. Um dennoch nicht in die Grundversorgung zu fallen und auch weiterhin mit Energie aus erneuerbarer Energie beliefert zu werden, ist es gut, sich frühzeitig um einen neuen Energieversorger zu kümmern, das ist ein LichtBlick!
1. Versorgungseinstellung
Eure Stromlieferung wird vom Anbieter einseitig eingestellt.
2. Ersatzversorgung
Sobald euer Energieanbieter die Versorgung stoppt, übernimmt automatisch der Grundversorger.
3. Anbieterwechsel
Ein neuer Stromtarif ist oft günstiger als die Ersatzversorgung. Darum solltet ihr schnellstmöglich aktiv werden und wechseln.
Darauf solltet ihr bei eurem neuen Energieanbieter achten:
Euer alter Energieanbieter grüüün hat euch gekündigt? Höchste Zeit für einen neuen. LichtBlick erfüllt übrigens alle folgenden Anforderungen, also könnt ihr auch direkt hierhin wechseln.
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Ihr seid schon in der Grundversorgung gelandet. Und jetzt?
Falls ihr nach der Kündigung durch euren Stromanbieter grüüün bisher noch nicht aktiv geworden und somit in der Ersatzversorgung gelandet seid, ist das erstmal kein Problem. Ihr bekommt eure Energie dann automatisch vom Energieversorger mit den meisten Haushalten in der Region. Der Haken: Dieser so genannte Grundversorger kann oft teurer sein und bietet euch meist keinen Strom aus erneuerbarer Energie. Die gute Nachricht: Ihr könnt eurem Grundversorger kündigen und zu einem Stromanbieter eurer Wahl wechseln. Das geht ziemlich schnell – denn ihr habt in diesem Fall nur zwei Wochen Kündigungsfrist. Und das Beste: LichtBlick übernimmt das gern für euch, dann ist es noch einfacher. Also worauf wartet ihr? Findet jetzt euren Wunschtarif!
Am besten, ihr wechselt gleich auf erneuerbare Energie.
Ok, euer alter Anbieter grüüün kann euch leider nicht mehr beliefern. Dann könnte LichtBlick euer idealer Stromversorger sein. Ihr bekommt hier Stromtarife mit 100 % erneuerbare Energie aus Sonne und Wind mit bis zu 24 Monaten Preisgarantie. Alles rund ums Thema findet ihr hier.
Ihr habt noch Fragen zur Kündigung von grüüün und eurer Stromversorgung?
Hier gibt’s Antworten und hilfreiche Infos zu dem Thema.
LichtBlick bietet je nach Tarif für die Erstvertragslaufzeit unterschiedliche Arten von Preisgarantien an. Die Energiepreisgarantie sichert feste Preise für Beschaffungs- und Vertriebskosten. Ausgenommen sind Abgaben, Umlagen und Steuern und die Entgelte für die Netznutzung und den Messstellenbetrieb sowie die Konzessionsabgabe und die Kosten für die Emissionszertifikate oder neue staatlich veranlasste Preisbestandteile. Die eingeschränkte Preisgarantie sichert feste Preise für Beschaffungs- und Vertriebskosten sowie Netznutzungs- und Messentgelte. Ausgenommen sind Abgaben, Umlagen und Steuern, die Konzessionsabgabe und die Kosten für die Emissionszertifikate oder neue staatlich veranlasste Preisbestandteile. Die Preisgarantie sichert dir feste Preise. Ausgenommen von der Preisgarantie sind Umsatz- und Energiesteuer und die SLP-Bilanzierungsumlage sowie neue staatlich veranlasste Preisbestandteile. Weitere Informationen zur Preisgarantie sind in den Tarifdetails zu finden.
„Ökostrom“ bedeutet: In Höhe eures Verbrauchs wird Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Der Nachweis erfolgt bilanziell zu 100 % über Herkunftsnachweise gemäß § 42 EnWG, die im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet werden. Die tatsächliche Stromlieferung an eure Steckdose erfolgt physikalisch über das allgemeine Stromnetz, in dem sich Strom aus verschiedenen Quellen mischt (Strommix). Es kann dabei nicht sichergestellt werden, dass der konkrete Strom, den ihr verbraucht, tatsächlich aus erneuerbaren Energien stammt. Trotzdem wird durch den Einkauf und die Entwertung sogenannter Herkunftsnachweise sichergestellt, dass eine einmal aus erneuerbaren Energien erzeugte und in das Netz eingespeiste Strommenge auch nur einmal unter Kennzeichnung dieser Eigenschaft wieder entnommen werden kann. Die Zuordnung von Verbrauch und Herkunftsnachweisen sowie die Aufstellung der Herkunftsländer erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Stromkennzeichnung. Diese findet ihr hier: Zusammensetzung unseres Strommix
