E-Auto-Förderung für mittlere Einkommen.
Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm für Elektroautos gestartet, das Privatpersonen den Umstieg jetzt noch leichter macht.




Welche E-Autos werden gefördert?
Förderfähig sind alle Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1, die erstmals in Deutschland zugelassen werden und entweder rein batterieelektrisch fahren, über einen Range‑Extender verfügen oder als Plug‑in‑Hybrid ausgelegt sind. Modelle mit Range‑Extender oder Plug‑in‑Hybrid‑Antrieb werden jedoch nur berücksichtigt, wenn sie definierte klimaschutzrelevante Kriterien erfüllen. Ob künftig auch Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb aufgenommen werden, wird derzeit noch geprüft.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung umfasst 3.000 Euro für batterieelektrische Fahrzeuge bzw. 1.500 Euro für Plug‑in‑Hybride und Range‑Extender, ergänzt durch bis zu 1.000 Euro Familienbonus (pro Kind 500 Euro zusätzlich, bis zu 2 Kinder werden berücksichtigt) sowie bis zu 2.000 Euro zusätzlich bei niedrigerem Haushaltseinkommen.
Bei Anschaffung eines batterieelektrischen Fahrzeugs:
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
85.001 bis 90.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 4.000 € |
80.001 bis 85.000 € | nicht förderfähig | 3.500 € | 4.000 € |
60.001 bis 80.000 € | 3.000 € | 3.500 € | 4.000 € |
45.001 bis 60.000 € | 4.000 € | 4.500 € | 5.000 € |
bis 45.000 € | 5.000 € | 5.500 € | 6.000 € |
Bei Anschaffung eines förderfähigen Plug-in-Hybrids (PHEV) oder Elektrofahrzeugs mit Range-Extender (REEV):
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
85.001 bis 90.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 2.500 € |
80.001 bis 85.000 € | nicht förderfähig | 2.000 € | 2.500 € |
60.001 bis 80.000 € | 1.500 € | 2.000 € | 2.500 € |
45.001 bis 60.000 € | 2.500 € | 3.000 € | 3.500 € |
bis 45.000 € | 3.500 € | 4.000 € | 4.500 € |
Die wichtigsten Fragen zur Förderung für Elektrofahrzeuge.
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„Ökostrom“ bedeutet: In Höhe eures Verbrauchs wird Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Der Nachweis erfolgt bilanziell zu 100 % über Herkunftsnachweise gemäß § 42 EnWG, die im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet werden. Die tatsächliche Stromlieferung an eure Steckdose erfolgt physikalisch über das allgemeine Stromnetz, in dem sich Strom aus verschiedenen Quellen mischt (Strommix). Es kann dabei nicht sichergestellt werden, dass der konkrete Strom, den ihr verbraucht, tatsächlich aus erneuerbaren Energien stammt. Trotzdem wird durch den Einkauf und die Entwertung sogenannter Herkunftsnachweise sichergestellt, dass eine einmal aus erneuerbaren Energien erzeugte und in das Netz eingespeiste Strommenge auch nur einmal unter Kennzeichnung dieser Eigenschaft wieder entnommen werden kann. Die Zuordnung von Verbrauch und Herkunftsnachweisen sowie die Aufstellung der Herkunftsländer erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Stromkennzeichnung. Diese findet ihr hier: Zusammensetzung unseres Strommix