Umzug geplant? Nehmt euren Tarif einfach mit.
Beim Umzug zieht euer LichtBlick-Vertrag grundsätzlich mit um. Eine Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich – z. B. wenn die Belieferung nicht zu gleichen Konditionen möglich ist. Damit alles nahtlos weiterläuft: Meldet euren Umzug einfach kurz online.
Umzug jetzt online melden

So einfach geht Umzug mit LichtBlick.
Umzug rechtzeitig melden – idealerweise 2–6 Wochen vorher.¹
Euer Strom- oder Gasvertrag zieht problemlos mit um.
Laufzeit und Konditionen bleiben im neuen Zuhause unverändert.
Vertragliche Meldepflicht wird mit der Meldung automatisch erfüllt.
Ohne Umzugsmeldung können zusätzliche Kosten entstehen.
Eine Kündigung ist nicht erforderlich – und nur in Ausnahmen möglich.
Konzentriert euch ganz auf euren Umzug – wir kümmern uns darum, dass eure Energie auch im neuen Zuhause wie gewohnt fließt.
Tipp: Notiert am Auszugstag den Zählerstand am alten Wohnort und übermittelt ihn uns per App oder über das Kundenportal. So bekommt ihr eine korrekte Endabrechnung – und zahlt nicht für den Verbrauch eurer Nachmieter*innen.
Alles Wichtige für euren Umzug auf einen Blick
Ihr wollt euren Tarif entspannt mit umziehen? Hier erfahrt ihr, welche Infos wir für eine schnelle Ummeldung von euch benötigen und worauf ihr sonst noch achten solltet.
Was wir von euch brauchen
Tipp: Besorgt euch die Zählernummer möglichst schon frühzeitig vor eurem Umzug. Falls ihr noch keinen Zugang zur neuen Wohnadresse habt, können Hausverwaltung, Vermieter*in oder Vormieter*innen meist weiterhelfen.Wichtige Fristen für euren Umzug
Umzug mit LichtBlick – kein Stress, viele Vorteile
Häufige Fragen zum Umzug.
Hier findet ihr Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Umzug – von der Mitnahme eures Energievertrags über den Anbieterwechsel bis hin zu wichtigen Fristen und Dingen, auf die ihr achten solltet.
Bei Stromverträgen sind rückwirkende Umzugsmeldungen seit dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich (§ 20a Abs. 2 EnWG). Für Gasverträge ist eine Nachmeldung bis zu 6 Wochen nach dem Umzug zulässig. Für eine nahtlose Energieversorgung empfehlen wir, den Umzug 2–6 Wochen vor dem Einzug zu melden.
„Ökostrom“ bedeutet: In Höhe eures Verbrauchs wird Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Der Nachweis erfolgt bilanziell zu 100 % über Herkunftsnachweise gemäß § 42 EnWG, die im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet werden. Die tatsächliche Stromlieferung an eure Steckdose erfolgt physikalisch über das allgemeine Stromnetz, in dem sich Strom aus verschiedenen Quellen mischt (Strommix). Es kann dabei nicht sichergestellt werden, dass der konkrete Strom, den ihr verbraucht, tatsächlich aus erneuerbaren Energien stammt. Trotzdem wird durch den Einkauf und die Entwertung sogenannter Herkunftsnachweise sichergestellt, dass eine einmal aus erneuerbaren Energien erzeugte und in das Netz eingespeiste Strommenge auch nur einmal unter Kennzeichnung dieser Eigenschaft wieder entnommen werden kann. Die Zuordnung von Verbrauch und Herkunftsnachweisen sowie die Aufstellung der Herkunftsländer erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Stromkennzeichnung. Diese findet ihr hier: Zusammensetzung unseres Strommix