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Elektromobilität

Schnelllade-Gesetz: Fairen Wettbewerb schaffen

LichtBlick fordert freie Anbieterwahl an Strom-Tankstellen

Hamburg, 20. April 2021 - Am Mittwoch berät der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur das Schnelllade-Gesetz. Es könnte die Energiewende im Verkehrssektor beflügeln. Dafür sind allerdings Nachbesserungen erforderlich. LichtBlick fordert den Bundestag in einem offenen Brief auf, für einen fairen und verbraucherfreundlichen Wettbewerb an der Ladesäule zu sorgen. “Der Bundestag darf die strukturellen Fehler des Ladesäulenmarktes nicht auch noch auf die Schnelllade-Infrastruktur übertragen”, fordert Ralf Schmidt-Pleschka, Koordinator für Energie- und Klimapolitik.

Strom zu tanken ist in Deutschland immer noch ein Abenteuer. Intransparente und überhöhte Preise sowie Probleme bei der Nutzung und dem Bezahlvorgang erweisen sich als ernstes Hindernis für den Hochlauf der Elektromobilität. „Stromkunden sollten so bald wie möglich an jeder Ladesäule zum Stromtarif ihrer Wahl tanken können,“ so Ralf Schmidt-Pleschka.

Konkret schlägt LichtBlick die Einführung eines Durchleitungsmodells vor. Damit könnten Kunden überall den Stromtarif ihres frei gewählten Anbieters laden – zum transparenten und festen Preis. Ein solches Modell wird ab dem 1. Juni 2021 ermöglicht - allerdings nur auf freiwilliger Basis „Wir fordern, dass die Politik die Durchleitung zum verpflichtenden Standardmodell an allen öffentlichen Ladesäulen macht.“

LichtBlick fordert zudem, alle 200 Kilometer eine Schnelllade-Tankstelle einzurichten. Die Standorte müssen zudem genug Platz bieten, um künftig mehr Ladesäulen zu erreichten. Und nicht zuletzt müssen die Zugangs- und Bezahlvorgänge kundenfreundlich und kontaktlos per Karte möglich sein.

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Ralf Schmidt-Pleschka
Pressekontakt

Ralf Schmidt-Pleschka

Bei Rückfragen hilft Ralf Schmidt-Pleschka gern weiter. Telefonisch unter +49 30 40054824 oder per Mail.

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„Ökostrom“ bedeutet: In Höhe eures Verbrauchs wird Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Der Nachweis erfolgt bilanziell zu 100 % über Herkunftsnachweise gemäß § 42 EnWG, die im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet werden. Die tatsächliche Stromlieferung an eure Steckdose erfolgt physikalisch über das allgemeine Stromnetz, in dem sich Strom aus verschiedenen Quellen mischt (Strommix). Es kann dabei nicht sichergestellt werden, dass der konkrete Strom, den ihr verbraucht, tatsächlich aus erneuerbaren Energien stammt. Trotzdem wird durch den Einkauf und die Entwertung sogenannter Herkunftsnachweise sichergestellt, dass eine einmal aus erneuerbaren Energien erzeugte und in das Netz eingespeiste Strommenge auch nur einmal unter Kennzeichnung dieser Eigenschaft wieder entnommen werden kann. Die Zuordnung von Verbrauch und Herkunftsnachweisen sowie die Aufstellung der Herkunftsländer erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Stromkennzeichnung. Diese findet ihr hier: Zusammensetzung unseres Strommix