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    Alarmstufe Gas-Notfallplan: Was bedeutet das?

    Seit dem 23. Juni befinden wir uns in der Alarmstufe des Gas-Notfallplans der Bundesregierung. Das bedeutet, dass der Energiemarkt zwar unter staatlicher Überwachung steht, aber ohne Interventionen intakt bleibt. Die sog. Preisanpassungsklausel wird vorerst noch nicht aktiviert. Diese würde Versorgern erlauben, Mehrkosten direkt an Verbraucher*innen weiterzugeben.

    Die Alarmstufe wurde ausgerufen, da Russland deutlich weniger Gas liefert als bisher, was zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungssituation geführt hat. Der Energiemarkt ist aber immer noch selbst in der Lage, diese Unterbrechung oder Nachfrage zu bewältigen. (EU-SOS, Versorgungssicherheitsverordnung , Art. 11 Abs. 1)

    Die Alarmstufe ist die zweite Stufe des Gas-Notfallplans. Erst danach, in der Notfallstufe, werden gasintensive Industriebetriebe abgeschaltet. Die überwiegende Mehrheit der Gas-Kund*innen von LichtBlick sind auch in der dritten Stufe nicht von einer Abschaltung betroffen, denn sie gehören in die Kategorie der besonders geschützten Kund*innen. Dazu zählen Privathaushalte, die meisten Gewerbebetriebe oder auch Krankenhäuser. Grundsätzlich gilt: Auch bei einem kompletten Ausfall russischer Gaslieferungen erwartet die Bundesregierung, dass die Gasversorgung für geschützte Kund*innen sicher ist.

    Gaskund*innen sollten jetzt alles dafür tun, ihren Gasverbrauch deutlich zu drosseln und so einen Beitrag zur Versorgungssicherheit in Deutschland zu leisten. Dazu gehört, die Gasheizung durch einen Fachmann warten zu lassen. Häufig kann durch die Optimierung der Einstellungen die Effizienz der Heizung gesteigert und somit Gas gespart werden. Außerdem werden die meisten Heizungen im Winter ausgetauscht, da sie unerwartet kaputt gehen und es einer schnellen Alternative bedarf. Sofern eine neue Heizung notwendig ist, sollte genügend Vorlaufzeit eingeplant werden. Derzeit kommt es zu langen Lieferzeiten.

    Mehr Informationen zur Einsparung von Gas hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zusammengefasst. Weitere Informationen gibt es auch bei der Verbraucherzentrale.

    Auf längere Sicht sollte jede*r Hausbesitzer*in ernsthaft in Erwägung ziehen, die eigene Gasheizung so bald wie möglich durch eine mit Strom betriebene Wärmepumpe zu ersetzen. Das lohnt sich auch im Gebäudebestand. Wärmepumpen entlasten auf Dauer den Geldbeutel, verringern die Gasabhängigkeit Deutschlands und schützen das Klima. Der Staat fördert den Einbau mit einem Zuschuss von bis zu 45 Prozent der Gesamtkosten.

    Wegen der steigenden Energiekosten erhält jede*r steuerpflichte Bürger*in außerdem einmalig 300 Euro vom Staat. Das Geld soll im Oktober 2022 mit dem Gehalt ausgezahlt werden. Es muss versteuert werden. Zur aktuellen Versorgungsgrundlage veröffentlicht die Bundesnetzagentur auch täglich einen Lagebericht.

    Anja Fricke
    Pressekontakt

    Anja Fricke

    Bei Rückfragen hilft Anja Fricke gern weiter. Telefonisch unter +49 40 63601159 oder per Mail.anja.fricke@lichtblick.de

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