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Modulwechsel steuerbarer GeräteBeauftragen Sie hier den Modulwechsel für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung (Installation ab Januar 2024) wie Wärmepumpe, Wallbox oder Batteriespeicher mit Stromvertrag bei LichtBlick (nach § 14a EnWG).¹Mehr zu § 14a EnWG erfahren

Modulwechsel im Kundenportal

Sie können Ihr Modul auch mit wenigen Klicks im Kundenportal wechseln und haben Ihre Einsparung und den Status des Modulwechsels immer im Blick.

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Ihre Modulauswahl

Durch die § 14a Regelung werden Ihre Netzentgelte reduziert und Sie erhalten zum Jahresende eine Gutschrift. Es stehen zwei Abrechnungsmodelle zur Verfügung: Modul 1 und Modul 2. Hier können Sie das passende für sich wählen.¹
Pauschale Netzentgeltreduzierung (Modul 1)
  • Die pauschale Reduzierung wird in Ihrer Abrechnung berücksichtigt
  • Die Höhe der Entlastung (110-190 Euro) ist abhängig vom Netzbetreiber in Ihrem Netzgebiet
  • Eignet sich für Geringverbraucher
  • Standardmäßig hinterlegtes Modul
Prozentuale Netzentgeltreduzierung (Modul 2)
  • Nur mit separatem Zähler möglich
  • Verbrauchsabhängige, prozentuale Reduzierung Ihrer Netzentgelte um 60 %
  • Kein Grundpreis für Netzentgelte
  • Eignet sich für hohe Verbräuche wie bei Wärmepumpen
  • Höhe der Entlastung abhängig von den Netzentgelten des Netzbetreibers
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Alle Preise inklusive USt.
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Der Modulwechsel basiert auf der Neuregelung des § 14a EnWG (seit Januar 2024), in die Sie auch freiwillig über Ihren Netzbetreiber wechseln können, falls Ihr steuerbares Gerät vor diesem Datum installiert worden ist. Mit Beauftragung des Modulwechsels nehmen Sie zur Kenntnis, dass sich die Gesamtkosten Ihres Tarifs verändern können. Der Modulwechsel hängt vom Netzbetreiber ab und kann nicht garantiert werden.