

Klimaneutral bis 2035: Die Klimareformen von LichtBlick
Ob Klimakrise oder Energiepreiskrise – es gibt nur eine Lösung: Erneuerbare Energien. Doch die Zeit läuft gegen uns. Die Politik muss sehr schnell den Rahmen schaffen, um die Energiewende zu beschleunigen.
Was ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?
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Wind- und Solarenergie – alle Register ziehen
Die neue Bundesregierung wird den Wind- und Solarstromausbau massiv beschleunigen. Doch reichen tut das noch nicht. Durch den Krieg in der Ukraine hat sich der Druck erhöht, auch aus der Erdgasnutzung auszusteigen. Dazu braucht es noch mehr Ökostrom als bisher gedacht. Das wäre erreichbar durch eine Solarpflicht für alle Neubauten, mehr Flächen für Solaranlagen und die Entbürokratisierung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für Wind- und Solarparks.

Energie bezahlbar und klimafreundlich machen
Die Politik muss Haushalte und Unternehmen entlasten. Die Streichung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 ist ein richtiger Schritt, ebenso die Energiepauschale für alle Steuerzahlenden und der Heizkostenzuschuss für einkommensschwache Haushalte. Es werden aber weitere Entlastungen erforderlich. Diese sollten gezielt Haushalte mit niedrigem Einkommen unterstützen und dürfen umweltschädliche Energien nicht gegenüber sauberen Alternativen bevorteilen. LichtBlick setzt sich für ein Bürger*innen- oder Klimageld ein. Damit sollen die Mehrkosten durch steigende CO₂-Preise an die Bürger*innen zurückgezahlt werden. Unerlässlich ist zudem die grundlegende Reform der Netzentgelte. Die über 900 lokalen Netzbetreiber sollten zu 25 regionalen Netzclustern zusammengeführt werden. Das senkt die Netzkosten für Verbraucher*innen und beschleunigt die Energiewende.
Bürokratie runter für ein klimaneutrales Zuhause
Jede und jeder hat in der Europäischen Union das Recht, selbst erzeugten Ökostrom zu verbrauchen, zu speichern oder am Markt zu verkaufen. Diese Rechte sind im deutschen Energierecht nicht adäquat umgesetzt. Ein Dickicht aus technischen und bürokratischen Hürden hält viele Stromkund*innen davon ab, die Energieversorgung selbst in die Hand zu nehmen. Wir wollen das ändern, und das EU-Recht zum diskriminierungsfreien Zugang zum Energiemarkt für alle auch in Deutschland durchsetzen. Das heißt für uns zum Beispiel: Digitalisierung aller Anmelde- und Genehmigungsverfahren für private Energieanlagen, ein Recht der Verbraucher*innen auf Anschluss der eigenen Energieanlage innerhalb von vier Wochen, Ersatz überzogener und teurer Messvorschriften durch Schätzungen oder bundesweite Vereinheitlichung der aktuell über 900 verschiedenen technischen Anschlussbedingungen.

Klimaneutrale Wärme ins Visier nehmen
Die heutigen Energiestandards bei Gebäuden spiegeln den Stand des ausgehenden letzten Jahrhunderts wider. Effiziente Gasheizungen und dicke Wärmepakete waren damals die Antwort auf die Klimakrise. Wir sind längst weiter, doch die Vorgaben im Gebäudeenergiegesetz sind es in weiten Teilen nicht. Wir schlagen vor, das Problem an den Wurzeln zu packen und künftig im Baurecht nicht allein die Effizienz, sondern vor allem die CO₂-Bilanz und den tatsächlichen Energieverbrauch ins Visier zu nehmen. Dabei muss auch die „graue Energie“ – also die Energie für Herstellung und Transport der Baustoffe – mit betrachtet werden. Wir wollen eine entsprechende Neuausrichtung des Gebäudeenergiegesetzes anstoßen. Der Vorteil: Klimaneutrale Heizungen, etwa Wärmepumpen, rücken stärker in den Fokus, fossile Brennstoffe wie Erdgas werden verdrängt. Zugleich gibt es mehr technologische Optionen zur Einhaltung der Energiestandards und klimaneutrales Bauen würde unterm Strich günstiger.

Wettbewerb und Ökostrom an der Ladesäule
Strom tanken ist in Deutschland immer noch ein Abenteuer. Probleme bei der Nutzung und dem Bezahlvorgang an Ladestationen sowie intransparente und überhöhte Preise sind ein echtes Hindernis für die Verbreitung der Elektromobilität. Der Grund dafür ist, dass die Ladesäulenbetreibenden allein entscheiden, welcher Strom durch ihre Ladesäule fließt und wie viel Geld sie dafür nehmen möchten. LichtBlick fordert einen fairen Wettbewerb an den Ladesäulen. Elektro-Mobilist*innen sollen an jeder öffentlichen Ladesäule den Strom frei wählen und zu einem fairen und transparenten Preis tanken können. Dazu braucht es ein Durchleitungsrecht für alle Stromversorger. Bedeutet: Stromversorger wie LichtBlick können Strom an Ladepunkte liefern, sodass dort alle direkt klimaneutralen Ökostrom beziehen können.

Neuen Ökostrommarkt schaffen
Die Nachfrage nach Ökostrom wächst in Deutschland enorm. Doch Ökostrom ist ein sehr knappes Gut, denn es ist nicht erlaubt, solchen, der über das EEG gefördert wurde, direkt als Ökostrom zu verkaufen. Dadurch entsteht eine wachsende Ökostromlücke. Das muss sich ändern. Daher fordert LichtBlick, Strom aus den neuen EEG-Anlagen künftig direkt an Kund*innen verkaufen zu können. Außerdem sind in Deutschland viel mehr förderfreie Solar- und Windparks nötig, die sich über langfristige Lieferverträge (PPA) refinanzieren. Staatliche Bürgschaften könnten in der Startphase dafür sorgen, dass dieser Markt endlich auch in Deutschland Fahrt aufnimmt.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist der wichtigste Treiber der Energiewende. Es soll den Ausbau von Solar-, Wind- und Biomasseanlagen vorantreiben und legt genau fest, wieviel erneuerbare Erzeugungskapazität künftig gebaut und wieviel Ökostrom damit erzeugt werden soll.
Die erste Fassung des EEG trat im Jahr 2000 in Kraft. Das Gesetz ist seit seiner Einführung politisch umstritten und wurde vielfach geändert. Es verpflichtet die Netzbetreiber, die über das EEG geförderten Anlagen ans Netz anzuschließen und deren Strom bevorzugt ins Netz einzuspeisen und zu nutzen. Außerdem erhalten die Erzeuger*innen von Strom aus erneuerbaren Energiequellen eine finanzielle Förderung in Form einer festen Vergütung pro Kilowattstunde eingespeisten Strom. Die Förderung läuft über einen Zeitraum von 20 Jahren. Die Höhe der Vergütung ist bei kleineren Anlagen im Gesetz festgeschrieben, bei großen Anlagen wird sie über Ausschreibungen am Markt ermittelt. Die Erzeugungskosten für Strom aus erneuerbaren Energien liegen in der Regel über dem Börsenpreis. Anlagenbetreiber*innen erhalten zum Ausgleich der Differenz zwischen Erzeugungskosten und Marktwert eine Marktprämie. Dadurch entstehende Mehrkosten wurden bislang über die EEG-Umlage auf den Strompreis umgelegt, ab dem 1. Juli 2022 werden sie jedoch vollständig aus dem Bundeshaushalt – also aus Steuereinnahmen – finanziert.
Wie wir 2035 klimaneutral leben
Die 1,5-Grad-Marke: nicht nur eine einfache Zahl, sondern ein wichtiges Ziel. Es einzuhalten schaffen wir nur, wenn Deutschland bis 2035 klimaneutral wird. Wie das gelingen kann? Der LichtBlick Klimareport liefert Antworten.
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