Vertragsbestandteile

LichtBlick liefert den Strombedarf des Kunden für dessen gewerbliche Zwecke an die in Ziffer 1.1 bezeichnete Lieferstelle (Vollversorgung) gemäß den in Ziffer 1 bis 3 benannten Vertragsdaten.

Die Übermittlung der Vertragsunterlagen an den Kunden stellt kein verbindliches Angebot durch LichtBlick dar. Der Vertrag kommt vielmehr erst durch die schriftliche Bestätigung dieses – vom Kunden unterzeichneten – Vertragsangebotes durch LichtBlick zustande, wobei der Kunde 14 Tage an sein Angebot gebunden ist. Dies gilt nur im Falle einer schriftlichen Angebots- und Vertragsübermittlung per E-Mail, Fax oder Brief.

Die Belieferung beginnt zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Das Liefer-/Vertragsende (Erstlaufzeit) ist der 31.12.2020.

Bei einem Auszug des Kunden kann dieser den Vertrag entweder mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum nach dem Auszug folgenden Tag beenden oder den Liefervertrag an der neuen Lieferanschrift fortsetzen. Die Belieferung an der neuen Lieferanschrift setzt voraus, dass die Mitteilung des Kunden unter Angabe der neuen Vertragsdaten nach Ziffer 1 bis 3 spätestens vier Wochen nach dem Einzug erfolgt und die Liefervoraussetzungen nach Ziffer 1.2 der AGB vorliegen. Abweichende Netzentgelte und Konzessionsabgaben an der neuen Lieferanschrift werden gemäß Ziffer 2.2 der AGB an den Kunden weitergereicht.

Erfolgt die Mitteilung des Auszuges durch den Kunden nicht mindestens vier Wochen vor dem Auszug, haftet er auch für Stromentnahmen, die zu Lasten von LichtBlick nach seinem Auszug erfolgen.

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