Hilfe zur regulären Kündigung

  • Sofern der Vertrag nicht unter Einhaltung der Frist gekündigt wurde, verlängert sich diese automatisch.

  • Für deine Kündigung solltest du Folgendes bereithalten: deinen Kündigungsgrund, deine Vertragsdaten (Name, Kunden- und Vertragsnummer, E-Mail-Adresse, sowie die bisherige Belieferungsadresse) und das Datum, zu dem du kündigen möchtest. Du kannst deine Kündigung auch direkt im LichtBlick-Kundenportal abwickeln.

Hilfe zur Sonderkündigung

  • Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur, wenn sich der aktuelle Strompreis oder andere Inhalte des Vertrages ändern – wie zum Beispiel die allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Laufzeiten. LichtBlick muss dir diese Änderungen vier bis sechs Wochen vorher mitteilen. Ab diesem Zeitpunkt bis zum Wirksamwerden der Änderungen kannst du unbefristet kündigen.

  • Ziehst du um, gibt es nur dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn dein alter Anbieter dich an deiner zukünftigen Adresse nicht weiter beliefern kann. Also zum Beispiel, wenn du ins Ausland ziehst, in eine WG oder in eine Pflegeeinrichtung. Übermittle am besten deine neue Adresse im LichtBlick-Kundenportal unter Umzug – dann kann LichtBlick das Sonderkündigungsrecht prüfen.

Hilfe zum Umzug

  • Meistens nicht. Solange LichtBlick dich an der neuen Adresse mit deinem bisherigen Vertrag versorgen kann, ist ein Umzug kein Kündigungsgrund. Dann ändert sich an deinem Vertrag nichts, Vertragslaufzeiten und -kosten bleiben gleich. Gib gern deine neue Adresse im LichtBlick-Kundenportal unter Umzug ein, dann kann die Vertragsmitnahme geprüft werden.

  • Steht an deiner neuen Adresse kein Gas zur Verfügung, hast du ein Sonderkündigungsrecht für diesen Vertrag. Das kannst du direkt im Umzugsservice des LichtBlick-Kundenportals überprüfen lassen.

  • In diesem Fall hast du ein Sonderkündigungsrecht und kannst den Vertrag über das Online-Formular unter „Umzug - keine weitere Belieferung möglich” kündigen.

Hilfe zum Umzug - keine weitere Belieferung möglich

  • Steht an deiner neuen Adresse kein Gas zur Verfügung, hast du ein Sonderkündigungsrecht für diesen Vertrag. Das kannst du direkt im Umzugsservice des LichtBlick-Kundenportals überprüfen lassen.

  • In diesem Fall hast du ein Sonderkündigungsrecht und kannst den Vertrag über das Online-Formular unter „Umzug - keine weitere Belieferung möglich” kündigen.