Hintergrundinformationen
Ölpreisbindung - was ist das?
Der Preis für Erdgas ist weltweit an die Entwicklung der Ölpreise gekoppelt. Dieses Phänomen wird mit dem Begriff „Ölpreisbindung“ bezeichnet. Ölpreisbindung bedeutet, dass sich der Preis für Erdgas nicht an den Kosten für die Exploration (Förderung) und den Ferntransport orientiert sondern am Preis für den Energieträger Öl. Man spricht vom so genannten Anlegbarkeitsprinzip.
Die weltweit geltende Ölpreisbindung stammt aus den 1960er Jahren und somit aus einer Zeit, in der Erdgas als Energieträger nur eine sehr untergeordnete Rolle spielte. Es gab keinen Marktpreis, weil Erdgas als ein Abfallprodukt betrachtet wurde, das bei der Ölförderung zwangsläufig mit anfällt. Es wurde lange Zeit direkt am Ort der Ölförderung abgefackelt. Erst langsam wurde die Bedeutung von Erdgas als wichtigem Primärenergieträger erkannt. Um einen Preis für das Nebenprodukt Erdgas bilden zu können, wurde die Kopplung an den Ölpreis eingeführt. So sollte ein verlässliches und prognostizierbares Preisniveau erzielt werden, welches die damals notwendigen Investitionen in die Errichtung der Infrastruktur der Gasnetze sichern sollte. Da die Öl- und Gasförderung damals wie heute meist in der Hand der gleichen Konzerne lag, wurde durch die Kopplung der Preise auch sichergestellt, dass der Ausbau der Gasversorgung in Konkurrenz zur Versorgung mit Öl nicht zu Umsatzeinbußen bei den Konzernen führt und diese sich durch eine Strategie zum Ausbau der Gasversorgung nicht selbst eigene Konkurrenz mit wirtschaftlich negativen Auswirkungen aufbauen. Die Ölpreisbindung ist also keine gesetzliche Vorgabe sondern lediglich eine weltweit getroffene Absprache unter den großen Explorations- und Importgesellschaften für Öl und Gas. Da der Gasmarkt sich inzwischen weitestgehend vom Ölmarkt abgekoppelt hat und man von zwei eigenständigen Märkten sprechen kann (und muss), wird die Preisbindung international zunehmend kritisiert und hinterfragt.
Wie funktioniert die Ölpreisbindung im Einzelnen?
Bei der Preisbindung kann nicht von der Kopplung an einen einzelnen, speziellen Ölpreis gesprochen werden. Vielmehr existiert im Markt eine Vielzahl vertraglicher Regelungen, die sich auf ganz unterschiedliche Ölpreise beziehen können, zum Beispiel auf Rohölpreise oder aber auf die durchschnittlichen Erzeugerpreise für leichtes oder schweres Heizöl. Das statistische Bundesamt veröffentlicht hierzu jeweils mit einem gewissen zeitlichen Versatz amtliche Statistiken für den deutschen Markt. Gemeinsam ist diesen Regelungen eine gewisse Grundsystematik. So wird meist nicht ein Ölpreis sondern ein Durchschnittspreis von Ölpreisen in einem bestimmten Zeitraum herangezogen, um Preisspitzen abzufangen und eine Glättung zu erzielen. Beispielsweise kommt die so genannte „6/1/3-Regel“ zur Anwendung (siehe folgende Abbildung). Sie besagt, dass zur Preisbildung für einen bestimmten Monat ein Zeitraum von 6 Monaten herangezogen wird. Dieser sechsmonatige Referenzzeitraum endet 1 Monat vor Beginn des betrachteten Monats. Der so über sechs Monate ermittelte Durchschnittspreis bleibt dann 3 Monate konstant. Eine weitere gängige Regelung ist die „3/1/3-Regel“, die sich von der „6/1/3-Regel“ einzig dadurch unterscheidet, dass der Durchschnittspreis nicht über 6 sondern nur über 3 Monate gebildet wird. Angewendet werden können die Formeln auf verschiedene vom statistischen Bundesamt veröffentlichte Ölpreisindizies.
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Abbildung: Berechnung des Einkaufspreises für Erdgas für die Monate Oktober bis Dezember 2008 unter Anwendung der „6/1/3-Regel“ bezogen auf Leichtes Heizöl (HEL) Rheinschiene.
In Erdgaslieferverträgen werden oft zusätzlich zur Ölpreisbindung sogenannte take-or-pay-Klauseln vereinbart. Diese verpflichten den Abnehmer des Erdgases, eine gewisse Mindestmenge an Gas abzunehmen bzw. diese auch bei Nichtabnahme dem Lieferanten zu den vereinbarten Preisen zu vergüten.
Fazit
- Der Erdgaspreis „hinkt“ der Entwicklung des Ölpreises immer mehrere Monate hinterher.
- Der zur Bildung des Erdgaspreises herangezogene Ölpreis wird immer über einen mehrmonatigen Zeitraum gemittelt.
- Es gibt verschiedene Ölpreisindizes, die der Preisbildung zugrunde gelegt werden können.
- Es gibt keine allgemein gültige und immer wieder angewandte Formel für die Ölpreisbindung sondern - je nach Lieferant - viele verschiedene.
- Die Preisbildung für Erdgas ist aufgrund der oben beschriebenen Mechanismen ein komplizierter Prozess.
- Die Sinnhaftigkeit der Bindung des Erdgasgroßhandelspreises an den Weltmarktpreis für Öl kann und muss heute anders bewertet werden als zur Zeit ihrer Einführung.
- Die Preisbindung von Erdgas an den Ölpreis ist ein nach wie vor vorhandenes weltweites Phänomen, das nur durch eine Verständigung unter den international im Explorations- und Fernleitungstransport tätigen Konzernen geändert werden kann. In wie weit diese daran ein Interesse haben, sei dahin gestellt.
- In den Endkundenpreis gehen die Preise für die Gasbeschaffung/den Gaseinkauf mit rund 40 % ein. Die restlichen Kostenkomponenten sind unternehmenseigene Kosten und Margen, die Netzentgelte sowie Abgaben und Steuern.