Ihre häufigsten Fragen

Hier finden Sie schnelle Antwort auf viele Ihre Fragen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Fragen zu Biogas und Erdgas
Wie wird Biogas erzeugt?

Zur Erzeugung von Biogas werden organische Materialien bei bestimmten Temperaturen unter Luft- und Lichtabschluss in Biogasanlagen vergoren. Als Ausgangsstoffe eignen sich neben nachwachsenden Rohstoffen verschiedene Reststoffe wie pflanzliche Abfälle aus der Landwirtschaft, Gülle, Nebenprodukte aus der Lebensmittelindustrie sowie Abfälle organischen Ursprungs, zum Beispiel Inhalte der Biotonne oder Grünschnitt aus der Landschaftspflege. Im ersten Schritt entsteht zunächst Rohbiogas, das sich vor allem aus Methan und Kohlendioxid zusammensetzt. Weitere Bestandteile sind Stickstoff, Sauerstoff und Schwefelwasserstoff. Rohbiogas ist direkt am Herstellungsort energetisch nutzbar. Es wird normalerweise in ein Blockheizkraftwerk geleitet und dort in einem Gasmotor zur Strom- und Wärmeerzeugung verbrannt. Inzwischen kann Rohbiogas aber auch auf Erdgasqualität aufbereitet und in das bestehende Erdgasnetz eingespeist werden. Dazu wird das Rohbiogas von Kohlendioxid und Schwefelwasserstoff gereinigt und der Methangehalt auf 98 Prozent gesteigert. Das so veredelte Biogas, auch als Biomethan bezeichnet, muss vor der Einspeisung in das Erdgasnetz nur noch auf den entsprechenden Betriebsdruck verdichtet werden.

Ist Biogas CO2-frei?

Biogas ist CO2-frei, da es bei der Verbrennung nur so viel Kohlendioxid freisetzt, wie die zur Erzeugung eingesetzten Substrate der Atmosphäre zuvor entzogen haben. Biogas verbrennt aufgrund dieses geschlossenen CO2-Kreislaufs also im Gegensatz zu Erdgas und allen anderen fossilen Energieträgern klimaneutral.

Gibt es Unterschiede zwischen Biogas und Erdgas?

Aufbereitetes Biogas besitzt die gleichen chemisch-physikalischen Eigenschaften wie Erdgas und bringt damit die besten Voraussetzungen mit, um den fossilen Konkurrenten in allen Verwendungsbereichen zu ersetzen. Im Gegensatz zu Erdgas emittiert Biogas allerdings bei seiner Verbrennung kein klimaschädliches CO2-frei.

Was ist der Brennwert?

Erdgas ist ein Naturprodukt und somit natürlichen Qualitätsschwankungen unterlegen. Ausgehend vom Normzustand unterscheidet man je nach Brennwert [Hs,n] zunächst zwischen "Erdgas L" mit einem Brennwert von rund 10,3 kWh/m³ und "Erdgas H" mit einem Brennwert von rund 11,4 kWh/m³. Die Zusammensetzung des Erdgases ist nicht immer gleich, da die Einspeisung aus verschiedenen Erzeugerländern und hier wiederum von unterschiedlichen Erdgasfeldern erfolgt. Dabei findet eine ständige Durchmischung des gelieferten Erdgases statt. Der Brennwert des Erdgases schwankt deshalb zwar nur geringfügig aber kontinuierlich. Der Netzbetreiber ermittelt monatlich einen gemittelten Brennwert. Wenn sich die Qualität und somit der Brennwert des gelieferten Erdgases erhöht, steigt der monatlich mittlere Brennwert; verringert sich die Qualität, so sinkt er. Diese Qualitätsschwankungen wirken sich immer gleich für die Verbraucher aus, unabhängig davon, für welchen Lieferanten sie sich entscheiden. 

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Fragen zu LichtBlick-Gas
Liefern Sie bundesweit Gas?

Ja, LichtBlick-Gas ist bundesweit erhältlich.

Ist der Gasmarkt liberalisiert?

Der deutsche Gasmarkt ist genauso lange liberalisiert wie der Telekommunikations- und der Strommarkt. Seit 1998 hat die etablierte Gaswirtschaft es aber erfolgreich verstanden, den Prozess der Liberalisierung zu unterlaufen und so zu gestalten, dass Wettbewerb – entgegen der gesetzlichen Bestimmungen – bis heute kaum stattfindet. Erst seit Einführung des neuen Energiewirtschaftsgesetzes und Gründung der Bundesnetzagentur als oberster Regulierungsbehörde im Jahr 2005 entstehen allmählich Rahmenbedingungen, die neuen Anbietern den Markteintritt ermöglichen.

Woher bezieht LichtBlick sein Biogas?

LichtBlick bezieht das in seinem Gasprodukt anteilig enthaltene Biogas bislang von Anlagen in Bayern und Sachsen-Anhalt. Zukünftig werden wir auch mit Anlagen in Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen zusammenarbeiten.

Woher bezieht LichtBlick sein Erdgas?

Deutschland deckt seinen Erdgasbedarf zu 85% durch Importe aus dem Ausland. Mit rund 35 % kommt der größte Anteil des importierten Erdgases aus Russland, rund 25 % stammen aus Norwegen, 20 % aus den Niederlanden. Das in LichtBlick-Gas enthaltene Erdgas beziehen wir ebenso wie die etablierten Gasversorger von den international in der Gasförderung tätigen Unternehmen. Da in unseren Gaslieferverträgen strengste Vertraulichkeit vereinbart ist, können wir keine Lieferanten nennen.

Wer garantiert die Beimischung von Biogas?

LichtBlick-Gas wird jährlich durch den TÜV kontrolliert und zertifiziert. Der TÜV bescheinigt, dass LichtBlick-Gas in der laufenden Zertifizierungsphase vom 1. Oktober 2007 bis 30. September 2010 den gewährleisteten durchschnittlichen Mindestanteil von fünf Prozent Biogas enthält.

Wie kommt Biogas zum Kunden?

Das Biogas wird direkt in das vorhandene Erdgasnetz eingespeist. Je höher die Nachfrage an der umweltfreundlichen Alternative zu Erdgas ist, umso mehr Biogas wird erzeugt und in das Erdgasnetz eingespeist.

Was für ein Gas bietet LichtBlick an?

LichtBlick bietet ein Erdgas-Biogas-Gemisch an. Während des aktuellen dreijährigen Zertifizierungszeitraums (1. Oktober 2007 bis 30. September 2010) gewährleistet LichtBlick, dass das Produkt durchschnittlich mindestens fünf Prozent Biogas enthält. Biogas ist besonders umweltfreundlich, da es bei seiner Verbrennung nur so viel CO2 frei setzt, wie seine Ausgangsstoffe der Atmosphäre vorher entzogen haben. Aufgrund dieses geschlossenen CO2-Kreislaufs gilt Biogas als klimaneutral. Erst seit kurzem ist es überhaupt möglich, Biogas so aufzubereiten, dass es als vollwertiger Erdgasersatz ins Gasnetz eingespeist werden kann. Noch ist Biogas deutlich teurer als Erdgas. Unser Ziel ist eine kontinuierliche Erhöhung des Biogasanteils – immer jedoch unter Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit unseres Gasproduktes.

Wer kann LichtBlick-Gas beziehen?

Das LichtBlick-Angebot richtet sich an Haushalts- und Gewerbekunden mit einem Gasverbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden pro Jahr.

Wie passt Erdgas zur Ökostromstrategie von LichtBlick?

Erdgas ist der mit Abstand sauberste fossile Energieträger. Zum größten Teil besteht Erdgas aus der Kohlenwasserstoffverbindung Methan und weist deshalb ein sehr viel günstigeres Kohlenstoff-Wasserstoff-Verhältnis auf als Erdöl und Kohle. Die bei seiner Verbrennung entstehenden Mengen CO2 sind vergleichsweise gering. Aufgrund seiner chemischen Zusammensetzung emittiert Erdgas jedoch nicht nur deutlich weniger CO2 als andere fossile Energieträger. Bei seiner Verbrennung entstehen weder feste Rückstände wie Ruß oder Staub noch Schwefeldioxid; die Emission von Stickoxiden kann heute fast gänzlich vermieden werden. Ohne den verstärkten Einsatz von Erdgas als umweltfreundlichem Ersatz für Kohle und Öl ist die weitere Erwärmung der Erdatmosphäre nicht zu stoppen.

Bieten Sie auch Flüssiggas an?

Da die Lieferung von Flüssiggas mit hohen Kosten und großem logistischen Aufwand verbunden ist, bietet LichtBlick kein Flüssigags an. Wir versorgen Kunden ausschließlich über die bestehenden Versorgungsnetze.

 
Was kostet LichtBlick-Gas?

Der Preis für LichtBlick-Gas setzt sich aus einem Arbeitspreis von 5,45 Cent/kWh exl. MwSt. (gültig ab 1.9.2011) und einer monatlichen Grundgebühr von 8,32 Euro exkl. MwSt. zusammen. Unsere Preise enthalten sämtliche Kostenkomponenten, zusätzliche Gebühren fallen nicht an.

(Preise gelten ab 01.09.2011)

 

Aus welchen Komponenten besteht der Gaspreis?

Gaspreiszusammensetzung 2007 / 2008

Datenbasis: LichtBlick-Gaspreis bei einem mittleren Verbrauch einer Wohnung (7.000 kWh/a)

Werden für LichtBlick-Gas Energiepflanzen angebaut?

In den Anlagen, von denen LichtBlick Biogas bezieht, werden neben biogenen Abfällen und Gülle auch heimische Energiepflanzen zur Biogasproduktion eingesetzt. Der Anbau dieser Pflanzen findet jedoch nicht in Konkurrenz zur Nahrungsmittelerzeugung statt, da die deutsche Landwirtschaft über ein ausreichend großes Potential an brachliegenden Flächen verfügt. Laut der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe nutzten die Landwirte 2007 von den insgesamt rund 12 Millionen Hektar Ackerfläche in Deutschland 1,75 Millionen Hektar (17%) für den Anbau von Energiepflanzen. Experten gehen davon aus, dass diese Fläche bis 2030 auf 4,4 Millionen Hektar wachsen könne, ohne die Versorgung mit Nahrungsmitteln zu gefährden. Beim Anbau von Energiepflanzen für Biogas müssen Landwirte, die EU-Gelder beziehen, zudem die Cross Compliance-Vorgaben der EU zur Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand sowie zur Erhaltung von Dauergrünland einhalten. Ferner sind im Rahmen der „Guten fachlichen Praxis“ (GfP) eine Reihe von Bestimmungen zu berücksichtigen, zum Beispiel das Pflanzenschutzgesetz, das Bundesbodenschutzgesetz und die Düngeverordnung. Sämtliche Vorgaben zielen darauf ab, den dauerhaften Anbau von Kulturpflanzensorten wie beispielsweise Mais in Monokultur zu verhindern. Ideal ist die Fruchtfolge, bei der verschiedene Energiepflanzen (Getreide, Gräser, Zwischenfrüchte) in zeitlicher Aufeinanderfolge auf derselben Fläche angebaut werden. Grundsätzlich verfolgt LichtBlick eine Strategie der Diversifikation der Ausgangsstoffe, wobei der Fokus auf der Verwertung von Abfällen organischen Ursprungs (Inhalte der Biotonne, Nebenprodukte aus der Lebensmittelerzeugung, Grünschritt aus der Landschaftspflege etc.) liegt. Diese verfügen über ein großes noch ungenutztes energetisches Potential.

Bieten Sie einen Kombi-Preis?

Unsere Preise für Strom und Gas sind unabhängig von einander. Sowohl unser Strom- als auch unser Gastarif sind bestmöglich kalkuliert, weswegen wir keinen Rabatt bei gleichzeitigem Bezug gewähren. Sie können sich aber beim Abschluss beider Verträge über unser Kunden-werben-Kunden-Programm selber werben und so eine attraktive Prämie sichern. Tragen Sie beim Ausfüllen des Vertrages einfach Ihren eigenen Namen als "Werber" ein.

Wird für die Herstellung des in LichtBlick-Gas enthaltenen Biogases Gülle aus Massentierhaltungsanlagen genutzt?

Als ein an den Grundsätzen der Nachhaltigkeit orientiertes Unternehmen können wir Massentierhaltung nicht befürworten. Auch profitieren wir nicht vom Neubau von Massentierhaltungsanlagen, da diese nicht zum Zweck der Versorgung von Biogasanlagen mit Gülle errichtet werden. Sie dienen einzig und allein der Befriedigung der enormen Nachfrage nach preiswertem Fleisch. Aktuell werden in Deutschland nur 15% der bei der landwirtschaftlichen Tierhaltung anfallenden Gülle zur Herstellung von Biogas genutzt, obwohl das Vergären von Gülle zur energetischen Nutzung zahlreiche Vorteile hat: Gülle, die vor ihrer Ausbringung auf die Ackerflächen vergoren wurde, verursacht wesentlich geringere Geruchsbelästigungen als unvergorene Gülle. Das in der Gülle enthaltene extrem klimaschädliche Methan wird in Biogasanlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung genutzt und kann deshalb nicht mehr in die Atmosphäre entweichen. Darüber hinaus sind die Nährstoffe in der vergorenen Gülle für Pflanzen besser verfügbar, so dass durch ihre Verwendung als Dünger sogar der Einsatz von synthetischen Düngemitteln reduziert werden kann.

Wie rechne ich meinen Verbrauch von kWh in m³ oder von m³ in kWh um?

Für die Umrechnung von Kubikmeter (m³) in Kilowattstunden (kWh) und umgekehrt benötigen Sie einen Umrechnungsfaktor. Dieser setzt sich aus dem Brennwert und der so genannten Zustandszahl zusammen und ist Ihrer letzten Gasabrechnung zu entnehmen. Multiplizieren Sie den Verbrauch in m³ mit dem Umrechnungsfaktor, erhalten Sie den Verbrauchswert in kWh. Soll eine Umrechnung von kWh in m³ erfolgen, wird der Verbrauch in kWh durch den Umrechnungsfaktor geteilt.

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Fragen zum Wechsel
Wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach. Wenn Sie zu uns wechseln möchten, kündigen wir für Sie Ihren Vertrag bei Ihrem jetzigen Versorger und übernehmen auch alle weiteren Formalitäten. Nach Ablauf der Kündigungsfrist sind Sie übergangslos Kunde von LichtBlick. Voraussetzung ist lediglich der Abschluss eines Gasliefervertrags mit LichtBlick.

Was passiert mit den Abschlägen, die ich bereits im Rahmen meines alten Vertragsverhältnisses geleistet habe?

Ihre Abschläge werden Ihnen mit der Abschlussrechnung Ihres bisherigen Versorgers gutgeschrieben.

Muss ich zum Wechseltermin meinen Gaszähler ablesen?

Wenn es Ihnen möglich ist, lesen Sie zum geplanten Wechseltermin Ihren Zählerstand ab und melden diesen Ihrem Netzbetreiber.

Muss ich meinem Vermieter mitteilen, dass ich meinen Gasanbieter wechsle?

Nein. Falls Sie jedoch Ihre Gasrechnung direkt vom Vermieter erhalten, sollten Sie sich mit ihm in Verbindung setzen.

Kostet mich der Wechsel zu LichtBlick etwas?

Nein, wir berechnen Ihnen keine Wechselgebühren.

Wie lange dauert es, bis ich von LichtBlick beliefert werde?

Sobald wir eine positive Rückmeldung seitens des Netzbetreibers vorliegen haben, erhalten Sie von uns eine endgültige Bestätigung. Das dauert im Regelfall 6–8 Wochen.

Kann ich sicher sein, dass das Gas beim Wechsel zu LichtBlick nicht ausfällt?

Ja, die Versorgungsqualität und -sicherheit ist ohne Einschränkung weiterhin gewährleistet. Der örtliche Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, die Gasversorgung zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen.

Wer ist bei Störungen zuständig?

Bei Störungen ist Ihr lokaler Netzbetreiber zuständig. Wenn Probleme mit dem Zähler auftreten, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir werden uns umgehend mit Ihrem lokalen Netzbetreiber in Verbindung setzen.

Von wem bekomme ich nach einem Wechsel meine Gasrechnungen?

Wenn Sie zu LichtBlick wechseln, bekommen Sie wie bisher nur eine Gasrechnung – und zwar von LichtBlick.

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Fragen zu Vertrag und Rechnung
Wann erfolgt die erste Gasabrechnung?

Durch den Wechsel zu LichtBlick bleibt der Ablesezeitpunkt für die Jahresabrechnung unverändert. Fand die bisherige Ablesung zum Beispiel im Mai eines Jahres statt, wird die nächste Ablesung ebenfalls im Mai passieren, unabhängig zu welchem Termin Sie zu LichtBlick gewechselt sind. Alle nachfolgenden Abrechnungen erfolgen danach in einem Zeitraum von 12 Monaten.

Warum muss ich LichtBlick eine Einzugsermächtigung erteilen?

Die internen Kosten per Bankeinzug sind wesentlich geringer als bei einer Überweisung oder einem Dauerauftrag. Als Anbieter von umweltfreundlich erzeugter Energie zu einem konkurrenzfähigen Preis ist LichtBlick besonders darauf angewiesen, alle Einsparpotenziale auszuschöpfen. Der Bankeinzug hat für Sie keinerlei Nachteile. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, einer Buchung zu widersprechen und Beträge zurückzufordern.

Besteht die Möglichkeit einer Zwischenabrechnung wie beim Strom?

Aufgrund der jahreszeitlich bedingten Temperaturunterschiede verbrauchen Sie in den einzelnen Monaten unterschiedlich viel Gas. Bei den Abschlagszahlungen handelt es sich jedoch um monatliche Pauschalen, die nicht dem tatsächlichen monatlichen Verbrauch entsprechen. Eine Abrechnung unter einem Jahr würde daher einen unplausiblen Abrechnungsbetrag ergeben.

Zu welchen Terminen werden die Abschläge von meinem Konto eingezogen?

Eine Abbuchung ist zum 1. oder 15. des Monats möglich – je nach Banklaufzeit wird Ihr Konto dann entsprechend belastet.

Muss man eine Mindestverbrauchsmenge Gas abnehmen?

Nein, Sie bezahlen nur das Gas, das Sie auch verbraucht haben.

Welche Kündigungsfrist habe ich?

Die Kündigungsfrist beträgt bei LichtBlick 4 Wochen zum Monatsende, eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf von 3 Monaten möglich.

Wer haftet bei Gasausfallschäden?

LichtBlick haftet für Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

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Fragen zum Umzug
Was mache ich, wenn ich umziehe?

Bitte informieren Sie uns frühestmöglich über Ihren geplanten Umzug, am besten 4–6 Wochen vor dem Einzugstermin. Wir benötigen für jede Abnahmestelle einen Auftrag, den Sie bitte mit dem Vermerk Umzug kennzeichnen. Ihren Wohnortwechsel können Sie uns natürlich auch online mitteilen.

Mein neues Haus/Meine neue Wohnung befindet sich noch im Bau. Was muss ich beachten?

Solange die Bauarbeiten nicht abgeschlossen sind, sollte das Gas vom Bauunternehmen/Bauherren verrechnet werden. Sind alle Bauarbeiten beendet, muss der Zähler abgelesen werden. Zu diesem Datum kann der zukünftige Bewohner seinen Zähler bei dem Gasversorger seiner Wahl anmelden. Wichtig ist, sowohl das lokale Energieversorgungsunternehmen als auch den gewünschten neuen Versorger von dem Wechselvorhaben frühzeitig zu unterrichten, damit die notwendigen An- und gegebenenfalls Ummeldungen rechtzeitig erfolgen können. Geben Sie dabei unbedingt Zählernummer und Zählerstand an.

Kann ich den Vertrag von meinem/r Mitbewohner/in oder Partner/in übernehmen, wenn er/sie auszieht?

Nein, der Vertrag des bisherigen Vertragspartners müsste per Umzug gekündigt und endabgerechnet werden. Vom neuen Vertragspartner benötigt LichtBlick einen neuen Auftrag, der per Neueinzug zum Auszugsdatum des alten Vertragspartners als Neueinzugsdatum beim Netzbetreiber angemeldet wird.

Die Vertragspartnerin/Der Vertragspartner ist verstorben. Kann ich den Vertrag übernehmen?

Ja, LichtBlick informiert den örtlichen Netzbetreiber. Von Ihnen wird nur eine Einzugsermächtigung benötigt.

Mein Vormieter war bereits LichtBlick-Kunde. Kann ich den Vertrag übernehmen?

Nein, der Vormieter wird von LichtBlick beim örtlichen Netzbetreiber abgemeldet. Somit hat die Versorgung dieser Abnahmestelle wieder der Netzbetreiber übernommen und eine Neuanmeldung ist durch einen Antrag per Neueinzug notwendig.

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Fragen zum Gaszähler
Wer liest den Zähler ab?

Der Zählerstand wird einmal im Jahr vom örtlichen Netzbetreiber ermittelt. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

Ich habe die Vermutung, dass mein Zähler defekt ist. Was soll ich tun?

Gerne beantragen wir auf Wunsch für Sie eine Zählerüberprüfung durch Ihren örtlichen Netzbetreiber. Sollte jedoch bei der Überprüfung kein Zählerdefekt festgestellt werden, erhebt Ihr örtlicher Netzbetreiber eine Aufwandsentschädigung in Höhe von € 50,00 bis € 400,00. Diese Kosten müssten wir Ihnen daher nach erfolgter Überprüfung in Rechnung stellen.

Brauche ich einen neuen Gaszähler?

Nein, vorhandene Gaszähler und Gasleitungen können weiterhin genutzt werden. Sie bleiben Eigentum des Gasnetzbetreibers. Für die Nutzung zahlen wir entsprechende Gebühren, die im Gaspreis enthalten sind.

Wo finde ich den Zähler? Wie erkenne ich die Zählernummer?

Der Zähler befindet sich entweder direkt in Ihrer Wohnung oder im Keller. In einigen Wohnanlagen hat jedoch nur der Hausmeister Zugang zu den Zählern der jeweiligen Mietparteien. Die Zählernummer befindet sich direkt auf dem Zähler. Bei Umzügen stehen die Zählernummer und der Startzählerstand oftmals auf dem Übergabeprotokoll. Sollte es sich nicht um einen Umzug, sondern um einen Anbieterwechsel handeln, finden Sie die Zählernummer auf der letzten Abrechnung des Vorversorgers.

Wer kümmert sich um Wartung oder Reparatur?

Für den Ausbau, den Austausch und die Wartung des Gaszählers ist ausschließlich der lokale Netzbetreiber verantwortlich. Bitte wenden Sie sich an dessen Wartungsservice. Sie sollten dabei auf jeden Fall die Zählernummer zur Hand haben. Diese finden Sie auf dem Gaszähler selbst und auf Ihrer Jahresabrechnung.

Wie wird der Zählerstand zum Zeitpunkt einer Preiserhöhung ermittelt?

Bei einer Preisänderung muss der Verbrauch abgegrenzt werden, da dieser bis zum jeweiligen Zeitpunkt natürlich zu dem niedrigeren Tarif abgerechnet wird. Zu diesem Zweck wird der entsprechende Zählerstand auf der Basis Ihres Tagesdurchschnittsverbrauchs maschinell errechnet. Dieses Verfahren entspricht der üblichen Vorgehensweise bei Tarifänderungen. Sie haben aber auch die Möglichkeit zur Selbstablesung.

Darf ein Zählerstand geschätzt werden?

Ja, das Schätzverfahren ist neben der Außendienst- und Selbstablesung ein gesetzlich anerkanntes Verfahren. LichtBlick hat keinen Einfluss auf die Festlegung der Ablesemodalitäten, da der jeweilige Netzbetreiber Eigentümer des Zählers ist. Nicht bei jedem Netzbetreiber ist ersichtlich, ob es sich um Ablesungen oder Schätzungen handelt, so dass LichtBlick keinen Hinweis auf die Herkunft des Zählerstandes in der Abrechnung aufnehmen kann.

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