Die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden, beschäftigen sich mit den Themen Ökostrom, Netznutzung, Wechsel des Stromversorgers und Kosten. Lesen Sie hier unsere Antworten:
LichtBlick-Strom stammt zu 100% aus regenerativen Energiequellen* – ohne Atomkraft und ohne Kohle. Trotzdem ist LichtBlick-Strom wettbewerbsfähig gegenüber Ihrem bisherigen Energieversorger und in der Regel erheblich günstiger als andere Ökostrom-Anbieter. Zudem verzichtet LichtBlick auf den sogenannten Öko-Aufschlag.
* Jeder Energieversorger – auch ein Ökostromanbieter – muss aus technischen Gründen geringe Mengen „Graustrom“ undefinierter Herkunft beziehen. Denn die kurzfristigen Schwankungen beim Stromverbrauch müssen von den Betreibern der Stromnetze ausgeglichen werden, um die Netzspannung stabil zu halten. Dieser Ausgleich liegt nicht in unserer Hand. Er geschieht noch immer mit Graustrom (sogenannte Regel- bzw. Ausgleichsenergie). Um möglichst wenig teure Ausgleichsenergie zu beziehen und am Vortag vorhersehbare Abweichungen im Stromverbrauch unserer Kunden auszugleichen, kauft LichtBlick kurzfristig geringe Mengen Graustrom von der Strombörse. Diesen Anteil von weniger als einem Prozent neutralisieren wir, in dem wir zusätzliche Mengen Ökostrom an den Markt bringen. So decken wir immer mindestens 100 Prozent unseres Kundenverbrauches durch den Einkauf von Ökostrom. Dies bestätigen uns auch der TÜV und die unabhängigen Träger des ok-power-Labels.
Strom ist umweltfreundlich erzeugt, wenn er entweder besonders effizient oder regenerativ erzeugt wird. Besonders effizient, d. h. energiesparend, entsteht Strom in sogenannten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Erdgasbasis. Regenerativ erzeugter Strom stammt aus erneuerbaren Energien wie Wasserkraft, Windkraft, Biomasse oder Fotovoltaik. Umweltfreundlich erzeugter Strom ist zudem atomstrom- und kohlefrei.
Im Vergleich zu konventionell erzeugtem Strom reduziert Strom aus erneuerbaren Energien die Umweltbelastungen erheblich. Bei der Erzeugung von LichtBlick-Strom entstehen weder klimaschädliche CO2-Emissionen noch Atommüll! Je mehr Menschen nach Öko-Strom verlangen, desto schneller und kostengünstiger gelingt der Eintritt in ein neues, umweltfreundliches Energiezeitalter.
LichtBlick-Strom wird jährlich vom TÜV Nord zertifiziert und ebenso regelmäßig von Energie Vision e. V. (getragen vom Öko-Institut e.V., der Umweltstiftung WWF Deutschland und der Verbraucherzentrale NRW e.V) mit dem "ok-power"-Label ausgezeichnet.
Die Kunden von LichtBlick zahlen genauso wie alle anderen Kunden auch Öko- bzw. Stromsteuer. Die Stromsteuer ist unabhängig von der Erzeugungsart des gelieferten Stroms in allen Stromtarifen enthalten.
Weil LichtBlick schon heute wesentlich mehr Kunden versorgt als die meisten anderen Ökostromanbieter, können wir den Strom deutlich preiswerter einkaufen. Diesen Preisvorteil geben wir in voller Höhe an unsere Kunden weiter. Außerdem kalkuliert LichtBlick mit niedrigeren Margen und rechnet keine weiteren Preisaufschläge mit ein.
Seit der gesetzlichen Abschaffung der Monopole der großen Versorger im April 1998 hat jeder Stromkunde das Recht, seinen Stromanbieter frei zu wählen. Für die Verbraucher hat die Liberalisierung den Vorteil, dass sie sich aufgrund des Wettbewerbs neuer Anbieter für Produkte entscheiden können, die genau auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Gerne beantragen wir auf Wunsch für Sie eine Zählerüberprüfung durch Ihren örtlichen Netzbetreiber. Sollte jedoch bei der Überprüfung kein Zählerdefekt festgestellt werden, erhebt Ihr örtlicher Netzbetreiber eine Aufwandsentschädigung in Höhe von € 50,00 bis € 400,00. Diese Kosten müssten wir Ihnen daher nach erfolgter Überprüfung in Rechnung stellen.
Der Netzbetreiber ist gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Stromnetzes zuständig. In der Regel ist der Netzbetreiber das örtliche Stromversorgungsunternehmen. Während der Netzbetreiber immer gleich bleibt, ist seit der Liberalisierung des Strommarktes 1998 der Stromversorger frei wählbar. Das heißt, Sie können jederzeit zu einem alternativen Anbieter wechseln. Die unabhängigen Stromversorger nutzen die Stromnetze der Netzbetreiber zur Durchleitung des Stroms.
Der Strom kommt wie bisher über das bestehende Stromnetz. Er wird vom Kraftwerk über Leitungen und Kabel in Ihre Wohnung geleitet. Das nennt man Durchleitung oder auch Netzzugang. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, allen Anbietern ihre Leitungen und Anlagen diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen. LichtBlick bezahlt für die Nutzung der Stromnetze eine Netznutzungsgebühr.
Unter Durchleitung bzw. Netzzugang ist der Transport der elektrischen Energie vom Kraftwerk bis zu Ihrem Anschluss zu verstehen. Dieser Transport ist bereits in unserem Tarif enthalten.
Der Zähler befindet sich entweder direkt in Ihrer Wohnung oder im Keller. In einigen Wohnanlagen hat jedoch nur der Hausmeister Zugang zu den Zählern der jeweiligen Mietparteien. Die Zählernummer befindet sich direkt auf dem Zähler. Bei Umzügen stehen die Zählernummer und der Startzählerstand oftmals auf dem Übergabeprotokoll. Sollte es sich nicht um einen Umzug, sondern um einen Anbieterwechsel handeln, finden Sie die Zählernummer auf der letzten Abrechnung des Vorversorgers.
Nein, vorhandene Stromzähler und Stromleitungen werden weiterhin genutzt. Sie bleiben Eigentum des Netzbetreibers. Für die Nutzung zahlen wir entsprechende Gebühren, die bereits im LichtBlick-Strompreis enthalten sind.
Ja, wir machen jedoch keinen preislichen Unterschied, ob Sie Ihren Strom am Tag oder in der Nacht verbrauchen.
Nein, Sie bezahlen nur den Strom, den Sie verbraucht haben.
Bei allen technischen Fragen, die Ihren unmittelbaren Hausanschluss betreffen, bleibt das örtliche Stromversorgungsunternehmen als Netzbetreiber zuständig. Der Netzbetreiber ist gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Netzes verantwortlich – unabhängig davon, welcher Strom darüber verteilt wird. Das gilt auch für das Ablesen und Warten des Zählers. Diese Leistungen sind bereits im LichtBlick-Strompreis enthalten, d. h. für Sie entstehen keine weiteren Kosten – weder durch den Netzbetreiber noch durch uns.
Ganz einfach. Wenn Sie zum Beispiel zu uns wechseln möchten, kündigen wir für Sie Ihren Vertrag bei Ihrem jetzigen Stromversorgungsunternehmen und übernehmen auch alle weiteren Formalitäten. Nach Ablauf der Kündigungsfrist sind Sie übergangslos Kunde von LichtBlick. Voraussetzung ist lediglich der Abschluss eines Stromliefervertrags mit LichtBlick. Wechselgebühren fallen nicht an.
Ihre Abschläge werden Ihnen mit der Abschlussrechnung Ihres bisherigen Versorgers gutgeschrieben.
Wenn es Ihnen möglich ist, lesen Sie zum geplanten Wechseltermin Ihren Zählerstand ab und melden diesen Ihrem Netzbetreiber.
Nein. Falls Sie jedoch Ihre Stromrechnung direkt vom Vermieter erhalten, sollten Sie sich mit ihm in Verbindung setzen.
Nein, wir berechnen Ihnen keine Wechselgebühren.
Sobald wir eine positive Rückmeldung seitens des Netzbetreibers vorliegen haben, erhalten Sie von uns eine endgültige Bestätigung. Das dauert im Regelfall 6–8 Wochen.
Erfahrungsgemäß ist das Lastschriftverfahren am besten geeignet, eine reibungslose Abwicklung Ihrer Abschlags- und Rechnungszahlungen zu ermöglichen.
Wir bitten Sie daher, uns hierfür eine Bankeinzugsermächtigung zu erteilen. Daneben sind die internen Kosten per Bankeinzug wesentlich geringer als bei einer Überweisung oder einem Dauerauftrag. Als Anbieter von umweltfreundlich erzeugter Energie zu einem konkurrenzfähigen Preis ist LichtBlick besonders darauf angewiesen, alle Einsparpotenziale auszuschöpfen. Der Bankeinzug hat für Sie keinerlei Nachteile. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, einer Buchung zu widersprechen und Beträge zurückzufordern.
Wenn Sie zu LichtBlick wechseln, bekommen Sie wie bisher nur eine Stromrechnung – und zwar von LichtBlick.
Sobald Ihr Zähler zum ersten Mal nach dem Wechsel abgelesen wird, d. h. spätestens nach circa einem Jahr, erhalten Sie Ihre neue Rechnung.
Eine Abbuchung ist zum 1. oder 15. des Monats möglich – je nach Banklaufzeit wird Ihr Konto dann entsprechend belastet.
Der Zählerstand wird einmal im Jahr vom örtlichen Netzbetreiber ermittelt. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
Ja, die Versorgungsqualität und -sicherheit ist ohne Einschränkung weiterhin gewährleistet. Der örtliche Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, die Stromversorgung zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen.
Bitte informieren Sie uns frühestmöglich über Ihren geplanten Umzug, am besten 4–6 Wochen vor dem Einzugstermin. Wir benötigen für jede Abnahmestelle einen Auftrag, den Sie bitte mit dem Vermerk Umzug kennzeichnen. Ihren Wohnortwechsel können Sie uns natürlich auch online mitteilen.
Nein, der Vertrag des bisherigen Vertragspartners müsste per Umzug gekündigt und endabgerechnet werden. Vom neuen Vertragspartner benötigt LichtBlick einen neuen Auftrag, der per Neueinzug zum Auszugsdatum des alten Vertragspartners als Neueinzugsdatum beim Netzbetreiber angemeldet wird.
Ja, LichtBlick informiert den örtlichen Netzbetreiber. Von Ihnen wird nur eine Einzugsermächtigung benötigt.
Nein, der Vormieter wird von LichtBlick beim örtlichen Netzbetreiber abgemeldet. Somit hat die Versorgung dieser Abnahmestelle wieder der Netzbetreiber übernommen und eine Neuanmeldung ist durch einen Antrag per Neueinzug notwendig.
Es besteht keine Mindestvertragslaufzeit. Der Vertrag ist mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündbar.
Sie werden übergangslos wieder von Ihrem ehemaligen Versorger beliefert, sofern Sie sich nicht für einen neuen Anbieter entscheiden.
Durch die Netzentgeltgenehmigungen ist der Anteil der Netzentgelte auf ca. 28 % gesunken. Der Anteil von Steuern und Abgaben ist insbesondere durch die gestiegene Mehrwertsteuer auf fast ca.38 % angestiegen. Interne Kosten machen die verbleibenden ca. 34 % aus, wobei davon 75 % auf die Strombeschaffung entfallen und somit auch als durchlaufender Posten zu betrachten sind. Dieser Anteil ist aufgrund der weiter gestiegenen Großhandelspreise an der Börse im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls angewachsen.
Unser Strompreis setzt sich zusammen aus einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis und einem monatlichen Grundpreis. Der LichtBlick-Arbeitspreis pro Kilowattstunde (kWh) beträgt 21,99 Cent. Der monatliche LichtBlick-Grundpreis beträgt 8,95 Euro pro Zähler. Darin enthalten sind sämtliche Kostenkomponenten.
Ein Standardlastprofil ist die Darstellung des durchschnittlichen Stromverbrauchs eines Kunden oder einer Kundengruppe während jeder Stunde des Tages. Mithilfe dieser Kurve wird die zeitgleiche und vollständige Versorgung von z. B. Haushalten durch einen neuen Stromversorger sichergestellt. Das Lastprofil wird nicht für die Rechnungstellung verwendet. Die Rechnung basiert nach wie vor auf dem tatsächlichen Verbrauch jedes einzelnen Kunden.